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Schmidt: Sparpläne bei stationärer Pflege vom Tisch


VDAB: Gestiegene pflegefachliche Anforderungen finanziell sichern

Wie die Wirtschaftswoche in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf Äußerungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) berichtet, sind die Sparpläne bei der stationären Pflege „vom Tisch“. Entgegen ursprünglichen Plänen sollen die Sätze nicht abgesenkt werden. Ähnliches berichtet der Tagesspiegel am 28. April 2007. Eine Absenkung der Zahlungen für stationäre Pflege sei nicht möglich, da die Leistungen auch für Heimbewohner seit Einführung der Pflegeversicherung nicht dynamisiert wurden und zunehmend schwere Fälle betreut würden, zitiert der Tagesspiegel die Ministerin. Schmidt wolle sich dafür einsetzen, dass die Leistungen für Heimbewohner nicht sinken.
Laut Wirtschaftswoche ist im Rahmen der Pflegereform u. a. geplant, die ambulanten Leistungen zu erhöhen sowie mehr Geld für Demenzkranke zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung dieser Leistungser-weiterung werde derzeit eine Anhebung des Pflegebeitrages um 0,7 Prozentpunkte diskutiert.
Die Widerrufung der Kürzungspläne bei der stationären Pflege ist eine wichtige und zugleich unerlässliche Entscheidung, auf die wir seit langem beständig hingewirkt haben“, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Im Laufe des letzten Jahrzehnts sind die Anforderungen an die stationäre Pflege insbesondere in pflegefachlicher Hinsicht immens gestiegen, so Baumann weiter. „Unsere Mitgliedseinrichtungen pflegen und betreuen zunehmend schwerstpflegebedürftige Menschen.“ Auf diese veränderten Anforderungen müssten sich die Einrichtungen strukturell und vor allem personell ausrichten. Baumann: „Unabhängig von der Beurteilung der geplanten Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung tragen klare Aussagen der Politik hinsichtlich der Finanzierung der Leistungen zur Beruhigung in der Pflegebranche bei.“
Anlässlich der geplanten Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung mahnt Baumann vor: „Eine etwaige Erhöhung des Pflegebeitrages könnte auch durch eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung kompensiert werden.“ Pflegeunternehmen sei es aufgrund der staatlich regulierten Preisfestlegungen anderweitig kaum möglich, steigende Belastungen bei den Lohnnebenkosten aufzufangen.

Alexander Koch

Pressereferent

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