„In Zeiten des akuten Fachkräftemangels halten wir das für eine unzumutbare Regelung“, meint Karla McCabe, Vorstandsvorsitzende des VDAB Sachsen. „Wenn Einrichtungen sich dafür entscheiden, die Versorgung von Pflegebedürftigen trotz ausstehender Berufsurkunden zu gewährleisten, werden sie mit dem Risiko allein gelassen“, so McCabe weiter. Kostenträger würden mittlerweile vermehrt Kontrollen durchführen. Stelle sich dabei heraus, dass Einrichtungen Pflegefachkräfte ohne Vorliegen der Berufsurkunde für Fachkrafttätigkeiten einsetzen, müssten sie mit erheblichen Rückforderungen rechnen. Diese lägen teilweise im fünfstelligen Bereich. Der Pflegefachkraft selbst drohe beim Versagen der Berufsurkunde durch den KSV eine Geldbuße von bis zu 3.000,- Euro.
„In anderen Ländern bestehen solche bürokratischen Hürden für den Berufseinstieg nicht. Die Regelung in Sachsen bringt den Pflegediensten im Land einen erheblichen Nachteil im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte. Sie konterkariert zudem die politischen Bemühungen, die Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen weiter auszubauen“, so McCabe.
Der VDAB hat sich daher an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gewandt. Dazu McCabe: „Wir fordern, die Zusammenarbeit zwischen dem KSV (Stand 2012) und der Sächsischen Bildungsagentur so zu koordinieren, dass eine Erteilung der Berufsurkunden am Tag der Zeugnisausgabe durch die zuständigen Berufsschulen erfolgt. Es ist an der Zeit, bürokratische Hürden abzubauen“.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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