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Neuer hessischer Rahmenvertrag für die Häusliche Krankenpflege


Große Erfolge für private ambulante Pflegedienste erzielt

In Hessen haben die privaten Pflegeverbände VDAB, bad, bpa sowie der Kasseler Bund mit den Verbänden der Krankenkassen einen neuen Rahmenvertrag für die Häusliche Krankenpflege gemäß §§ 132 und 132 a SGB V abgeschlossen. „Nach mehreren Jahren zäher Verhandlungsdauer haben wir für unsere privaten Mitgliedsbetriebe sehr positive Ergebnisse erzielt“, kommentiert Hilde Ott-Meyer, Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes Hessen des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und Mitverhandlerin auf Seiten der privaten Verbände, die landesweite Einigung.
So sieht der Vertragsabschluss für die Mitgliedsbetriebe der genannten privaten
Verbände eine gestaffelte Vergütungsanhebung von 2 Prozent zum 1. Mai 2006
und weiteren 1,2 Prozent zum 1. Januar 2007 für alle Leistungen vor. Außerdem
sind vertraglich Regelungen hinsichtlich der Fortbildung des Pflegepersonals und
der Qualitätsentwicklung getroffen worden. Um künftig konstruktive Konfliktlösungen auf dem Wege einer unparteiischen Schlichtung zu ermöglichen, wurde auch eine Regelung zur Schiedsperson beschlossen.
Darüber hinaus konnten wir im Rahmen der Verhandlungen einen großen
Erfolg für unsere Mitglieder hinsichtlich der Abrechenbarkeit der Medikamentengabe erlangen
“, freut sich Ott-Meyer. „Erstmals können unsere privaten ambulanten hessischen Pflegedienste die Medikamentengabe mit allen Krankenkassen auch dann als Behandlungspflege abrechnen, wenn diese Leistung in Kombination mit der Erbringung von Pflegeleistungen nach dem SGB XI durchgeführt wird.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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