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MDK Sachsen fordert Übersendung der Pflegedokumentation


VDAB: Unzulässiges und kostspieliges Verfahren

Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
fordert der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Sachsen derzeit Pflegeeinrichtungen zur Übersendung von Auszügen aus der Pflegedokumentation auf. Solange diese Informationen nicht zur Verfügung stünden, könne laut MDK keine gutachterliche Stellungnahme erfolgen. Die Einrichtungen sollen dem MDK die aktuelle Pflegeplanung, den Pflegebericht und Leistungsnachweise der letzten sechs Wochen in Form von Kopien zukommen lassen.
„Dieses Vorgehen des MDK ist unzulässig“, betont Wolfgang Kempf, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Der MDK kann Pflegeeinrichtungen keinesfalls dazu verpflichten, Unterlagen postalisch zu versenden. Einrichtungen müssen lediglich die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Begutachtung in der Häuslichkeit bzw. im Wohnbereich des Bedürftigen vorlegen.“
Darüber hinaus verursache dieses Prozedere den Einrichtungen unnötige Kosten und überflüssigen Verwaltungsaufwand, kritisiert Kempf. Die entstehenden Kosten für Personal, Kopien und Versand werden durch die Kostenträger nicht refinanziert.
Wir fordern den MDK auf, die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit sowie zur Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz weiterhin in einem Hausbesuch durchzuführen“, so Kempf. Dies sei auch im Sinne der jüngst im § 18 SGB XI gesetzlich festgeschrieben verkürzten Begutachtungsfrist zur schnelleren und besseren Versorgung der Pflegebedürftigen.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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