Dazu Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): „Wir wehren uns seit langem gegen das Gebaren der Krankenkassen, sich nicht gemäß gesetzlichen Auftrag als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verhalten, sondern als Körperschaft eigenen Rechts, mit allen damit verbundenen wirtschaftlichen Eigeninteressen. Darunter leiden Versicherte, die die ihnen zustehenden Leistungen durch die Abwehrpolitik der Krankenkassen verspätet oder nicht erhalten. Und darunter leidet die ambulante Professionelle Pflege. Denn die Personalknappheit ist auch ein Ergebnis einer zu geringen Vergütung für eine verantwortungsvolle Arbeit. Wir fordern die Krankenkassen auf, die systematische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege zu beenden“.
Gerade mit Blick auf die anhaltenden Forderungen nach dem weiteren bundesweiten Ausbau einer ambulanten Pflegeinfrastruktur müssten Politiker angesichts der neuen Fakten Konsequenzen ziehen und die Krankenkassen in die Verantwortung nehmen. „Die Leistungen der ambulanten Professionellen Pflege sind nicht auf Billigniveau zu haben. Wer das denkt, verkennt die Herausforderungen sowohl der demografischen Entwicklung, als auch der einer wirtschaftlichen Unternehmensführung. Nur wenn es gelingt, die Rahmenbedingungen für Pflegeunternehmer in dieser Hinsicht nachhaltig zu verbessern, kann jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch in Zukunft bekommen. Wenn sich an der Vergütungspolitik der Krankenkassen nichts ändert, fordern wir den Gesetzgeber auf, entweder die für die Professionelle Pflege bislang bindende Orientierung an der Grundlohnsumme aus dem Gesetz zu streichen oder die Anpassungen der Gehälter der Kassenmitarbeiter – einschließlich der Vorstände – zukünftig ebenfalls an der Steigerung der Grundlohnsumme zu orientieren“, so Schülke.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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