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Krasse Pflichtverletzungen bei Pflegekassen: Politik muss reagieren


Wie der jüngst erschienene Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) zeigt, gibt es zum Teil erhebliche Mängel bei der Wahrnehmung von Pflichten durch die gesetzlichen Pflegekassen. Diese wirken sich eklatant zum Nachteil von Pflegebedürftigen sowie von Pflegeeinrichtungen aus. Das BVA sieht im Vergleich keine Verbesserungen gegenüber vorangegangenen Berichtszeiträumen. Der VDAB fordert die Politik dazu auf, die Pflegekassen wieder zur Räson zu bringen.

„Die Politik muss die Zügel straffer halten und jetzt endlich Konsequenzen ziehen. Den Pflegekassen fällt es offenbar sehr schwer, den Vorgaben des BVAs Folge zu leisten“, stellt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) fest. Die vom BVA nun wiederholt festgestellten Mängel sollten Anlass genug sein, durchzugreifen. „Strengere Vorgaben für die Pflegekassen müssen Teil der kommenden Pflegereform werden“, fordert Knieling. So müsste beispielsweise die Aufsicht in den Ländern konsequenter greifen und auch die Vorstandshaftung für das unrechtmäßige Verhalten der Kassen verschärft werden. „Es geht immerhin um die Gelder der Versicherten“, so Knieling.

Das BVA hatte unter anderem „Auffälligkeiten bei der Wahrnehmung von Informations- und Beratungspflichten, der Gewährung von Leistungen sowie beim Verwaltungsverfahren“ festgestellt. Diese Mängel seien bereits im Vorjahr aufgetreten. „Die Pflegekassen sind offenbar unbelehrbar“, meint Knieling. Es könne nicht angehen, dass sie Pflegebedürftigen Leistungen vorenthalten, indem sie sie einerseits nicht über ihre Möglichkeiten aufklären –obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind – und andererseits vorsätzlich die Bewilligung der Leistungen hinauszögern. „Im Pflegealltag führt das häufig dazu, dass Pflegedienste und Einrichtungen notwendige Leistungen nicht erbringen können und Pflegekassen für die Folgen keine Haftung übernehmen“, so Knieling. Dass das BVA zudem feststellt, dass sich Pflegekassen im Verwaltungsverfahren über datenschutz- sowie sozialrechtliche Vorschriften hinwegsetzen, runde das Bild im negativen Sinne ab.

„Die Pflegekassen haben den öffentlichen Auftrag, die Finanzierung der gesetzlich garantierten Leistungen von Pflegebedürftigen sicher zu stellen. Offensichtlich machen sie aber häufig genau das Gegenteil und gebärden sich als Körperschaft eigenen Rechts statt einer Körperschaft öffentlichen Rechts“, so Knieling. 

Die Vorstellung von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die sich ohne Eigeninteressen um die Kranken und Pflegebedürftigen kümmern, sei gründlich überholt. „Viel zu oft erhält nur der Wehrhafte seine gesetzlich garantierten Leistungen. Dem kann nur die Politik Einhalt gebieten, indem die zuständigen Bundes- und Landesministerien ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber den Kassen konsequent nachkommen. Drohen keine Konsequenzen, werden die Kassen weiter tun, was ihnen gefällt – auf Kosten von Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen“, resümiert Knieling.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:

Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Christian Krohne


Pressereferent

T
  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

christian.krohne @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

 

 

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