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Gemeinsame Pressemitteilung: Pflegende haben Vorverurteilungen und Generalverdacht nicht verdient.


Zahlreiche ambulante Pflegedienste in Berlin wehren sich gegen eine pauschale Verurteilung ihrer Branche. Mehrere Verbände der Pflegeunternehmen lehnen eine zuletzt als vermeintliche Transparenzoffensive verbreitete Erklärung des Bezirksamts Berlin Mitte einhellig ab. Diese Erklärung verstoße gegen geltendes Recht und stehe nicht mit den aktuell gültigen Rahmenverträgen im Land Berlin in Einklang.

Die Verbände der Leistungserbringer, Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) verurteilen jede Art von Manipulation zum Zwecke des Leistungsmissbrauchs und des Abrechnungsbetruges auf das Schärfste. Die Verbände stehen weiter zu den von ihnen bereits in der sog. „Berliner Erklärung“ vom 06.06.2013 fixierten Standards, wonach sie Pflegedienste hinsichtlich der vertragskonformen Anwendung der abgeschlossenen Verträge beraten und auf deren Verpflichtungen hinweisen. Zudem haben sie den verantwortlichen Stellen auf Seiten des Bezirksamtes wiederholt  angeboten, aktiv an der Aufklärung von konkreten Einzelfällen mitzuwirken.

Die hier stellungnehmenden Vertreter der privaten Pflegedienste wehren sich jedoch ausdrücklich dagegen, Einzelfälle zum Anlass für Vorverurteilungen und Generalverdächtigungen gegenüber allen ambulanten Pflegeeinrichtungen zu nehmen. Die überwiegende Mehrheit leistet hervorragende Arbeit in der Pflege alter und bedürftiger Menschen. Dies schließt eine seriöse Erbringung der bewilligten Leistungen und deren Abrechnung mit ein. Ein Kontrolldefizit gibt es ebenfalls nicht, wie die gesetzlich – mindestens einmal jährlich durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) – und vertraglich – anlassbezogenen – bestehenden Prüfungsrechte belegen; die Kostenträger sind indessen ihrerseits in der Verantwortung, diese Rechte auch zu nutzen. Um wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche Betrugsfälle zu entwickeln, sind nach Meinung der Verbände ohnehin das Land Berlin und seine zuständigen (Strafverfolgungs-) Behörden gefordert. Unverständlich bleibt, weshalb von den bestehenden Kontrollmöglichkeiten und hieraus resultierenden Beweisen für begründete Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich kein Gebrauch gemacht wird.

Zudem ist höchst fraglich, ob sich vorsätzlicher Betrug und vertragswidriges Verhalten mit einer Einzelaktion eines Bezirksamtes wirksam eindämmen lassen würden. Trotzdem  werden Pflegedienste, die diese Vereinbarung nicht unterschreiben, die sich aber an die geltenden rahmenvertraglichen Regelungen sowie datenschutzrechtlichen Standards halten, bestraft. Denn in der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass ausschließlich die die Transparenzoffensive des Bezirksamts Mitte unterzeichnenden Pflegedienste tatsächlich seriös arbeiteten und abrechnen würden. Dies kommt einem wettbewerbsverzerrenden Eingriff gleich.

Zum Hintergrund:

Nach Presseberichten über einzelne Betrugsfälle bei ambulanten Pflegediensten in Berlin will das Bezirksamt Mitte mit einer „Transparenzinitiative“ die seriös arbeitenden Pflegedienste von den „schwarzen Schafen“ trennen. Eine entsprechende Erklärung wurde mit dem Hinweis an alle in Berlin Mitte tätigen Pflegedienste verschickt, dass man beabsichtige, alle Dienste namentlich zu benennen und zu veröffentlichen, die diese Initiative unterzeichneten. Zudem erklärte das Bezirksamt Mitte, dass es zwar auch zukünftig keine Empfehlungen zu Pflegedienste abgeben könnte, gleichwohl aber Pflegestützpunkte, -kassen sowie pflegebedürftige Menschen auf die Initiative und ihre Unterzeichner explizit hinweisen werde. Damit würde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass ausschließlich die unterzeichnenden Pflegedienste tatsächlich seriös arbeiteten und abrechneten. Da die Erklärung des Bezirksamts Berlin Mitte gegen geltende Rahmenverträge verstößt, deren Vertragspartner auch das Land Berlin ist, und einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff darstellt, haben die Mitglieder mehrerer privater Verbände, eine neue Vereinbarung aufgesetzt und unterzeichnet, die die Grundsätze aus der sog. „Berliner Erklärung“ aus dem Jahr 2013 aufgreift und manifestiert.

Rückfragen:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB):

Anja Patzki
Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg
Reinhardtstraße 19
10117 Berlin

Tel.: 030-20 05 90 79-15
Fax: 030-20 05 90 79-19
Anja.patzki(at)vdab.de

Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP):

Miriam Freimeyer
Landesgeschäftsstelle Berlin
Meierottostraße 7

Tel.:0511/515111130
Fax:0511/5151118139
reg.ost(at)abvp.de

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):

Anja Hoffmann
Landesgeschäftsstelle Berlin und Brandenburg
Kurfürstendamm 92

Tel.: 030-338 47 52 50
Fax: 030-338 47 52 79
berlin(at)bpa.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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