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Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie: VDAB wehrt sich gegen zusätzliche Bürokratie bei den Pflegeeinrichtungen


Mit dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Chance zum Kurswechsel hin zu Entbürokratisierung und fairen, vergleichbaren Prüfungen nicht genutzt. Der VDAB warnt in seiner Stellungnahme den GKV davor, die Änderungen an der QPR für seine Zwecke zu missbrauchen. Es verbiete sich, Forderungen, mit denen sich der GKV im Rahmen des Schiedsverfahrens zur Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) nicht durchsetzen konnte, nun durch Regelungen in der QPR doch umzusetzen. Im Mittelpunkt müsse vielmehr die eigentliche Zielsetzung einer QPR stehen: Die Sicherstellung von fairen, objektiven und flächendeckend einheitlichen Prüfungen mit Aussagekraft für Einrichtungen, Pflegebedürftige und Kassen.

„Die QPR hat eine erhebliche Relevanz für Pflegeeinrichtungen und ihre Bewohner. Denn die Inhalte der QPR nehmen über die Prüfungen prägenden Einfluss auf die tägliche Pflege. Wir werden weitere Bürokratisierung daher nicht in Kauf nehmen.“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Nachteile sieht der VDAB vor allem beim Thema Bürokratielast in der Pflege. „Der GKV hat in seinem derzeitigen Entwurf der Richtlinie jegliche aktuellen Bemühungen um die notwendige Entbürokratisierung der Pflege ignoriert. Er konterkariert diese unter anderem, indem er die Nachweispflichten der Einrichtungen weiter ausdehnt“, so Knieling. Damit zeige sich einmal mehr die fehlende Bereitschaft der Kassen, mit der Zeit zu gehen und damit die nötigen Verbesserungen für die professionelle Pflege mitzutragen. Deutlich werde das auch an der generellen Ausrichtung der Prüfungen. „Nach wie vor sind viele Prüfkriterien nicht fachlich oder gar wissenschaftlich fundiert, sondern gehen oft auf Gutdünken des MDK zurück. Ein grundlegendes Defizit ist außerdem, dass nach wie vor nur die Struktur- und Prozessqualität der Einrichtungen geprüft wird. Damit kann der MDK unterm Strich keine Aussage über die Güte der Pflege treffen“, so Knieling. 

„Der GKV hat mit seinem Entwurf der neuen QPR ganz offensichtlich den Versuch unternommen, auf Kosten der Einrichtungen und der Pflegebedürftigen Verwaltungsinteressen durchzusetzen, ohne den Anforderungen für eine zukunftsfähige professionelle Pflege gerecht zu werden. Wir werden uns im Interesse der professionellen Pflege dafür einsetzen, dass es auch hier zu einem Umdenken kommt“, so Knieling.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:

Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation

Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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