„Wir werten das als Erfolg für unseren konsequenten Einsatz, den Einrichtungen weitere Nachweispflichten bei den Prüfungen zu ersparen. Damit ist die Potenzierung der bestehenden Bürokratielast für die professionelle Pflege verhindert worden“, meint Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Die nun vom BMG genehmigte Fassung stellt sicher, dass es entgegen des vom GKV Ende letzten Jahres vorgeschlagenen Entwurfs, zumindest zu keiner Ausweitung der Bürokratie zu Lasten der Einrichtungen kommt.
Im Einzelnen begrüßt der VDAB folgende Entscheidungen des BMG:
- Bei der Auswertung der Pflegedokumentation müssen nun Einrichtungsmitarbeiter anwesend sein. Die Prüfer haben soweit möglich den Ablauf der Prüfung nach den zeitlichen Begrenzungen der Mitarbeiter der Einrichtungen zu richten. Der Grundsatz, dass die Prüfung vor der Pflege den Vorrang hat, entfällt somit.
- Eine von der Auffassung der Prüfer abweichende Meinung der Pflegefachkraft muss nun auch schriftlich dargestellt werden. Dadurch entsteht nun mehr Gleichgewicht zwischen zwei Fachmeinungen.
- Die Prüfteams müssen aus Pflegefachkräften bestehen. Abweichungen dürfen sich nur aus fachlichen Gründen ergeben. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist somit in der Pflicht, eine ausreichende Qualifikation seiner Prüfer sicherzustellen.
- Die Qualitäts-Regel-Prüfungen müssen nun bundeseinheitlich sein. Die Landesverbände der Pflegekassen dürfen willkürlich keine Veränderungen der Prüfinhalte und Umfänge mehr bestimmen.
- Der Versuch der Kassenseite, auch die ambulante Pflege mit in das QPR-Regelwerk einzubeziehen, ist gescheitert. Auch dies ist ein wichtiges Signal für weniger Bürokratie.
Die angepasste QPR soll nun zum 01.02.2014 in Kraft treten.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
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