„Die bestehenden Regelungen zum Entlassungsmanagement greifen zu kurz. Es muss das Ziel sein, dass bei der Entlassung der nahtlose Übergang in die weitere Versorgung bis hin zu notwendigen Hilfsmitteln gewährleistet wird. Dazu braucht es einen ganzheitlichen Blick über die Sektorengrenzen hinaus. Professionelle Pflege ist Teil des Entlassungsmanagements und damit auch bei der Finanzierung und der Organisation mit zu berücksichtigen“, meint Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer der Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).
Vor allem müsse zukünftig gewährleistet werden, dass die bestehende Versorgungspraxis im Rahmen von Krankenhausentlassungen nicht weiterhin zu Lasten der Professionellen Pflege vonstatten gehe. „Die Pflege übernimmt derzeit bereits zentrale Koordinationsaufgaben im Bereich des Entlassungsmanagements, und zwar ohne diese Leistungen vergütet zu bekommen. Wir fordern daher dazu auf, die Diskussion um die Krankenhausfinanzierung auch dafür zu nutzen, die bestehende Praxis beispielsweise in einen Rahmenvertrag zwischen den beteiligten Partnern einfließen zu lassen. Damit wäre nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die Leistung der Professionellen Pflege gesetzt. Letztlich wäre auch das Risiko von Versorgungslücken deutlich gemindert“, so Knieling.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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