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Zum Kabinettsentwurf zur Pflegekammer in Niedersachsen: Kein Mittel für eine starke professionelle Pflege.


Die Niedersächsische Landesregierung hat entschieden, ein Gesetz für die Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag zu geben. Damit beweist sie einmal mehr ihr fehlendes politisches Gespür für notwendige Verbesserungen in der professionellen Pflege im Land. Die Pflegekammer ist kein Beitrag für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen, die ermöglichen, dass jeder, der in Zukunft professionelle Pflege braucht, diese auch bekommen kann.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied im VDAB-Landesverband Niedersachsen: „Die Pflegekammer ist, anders als von der Landesregierung behauptet, kein Mittel zur Stärkung des Berufsstands Pflege. Alle Argumente für deren Einrichtung sind theoretischer Natur und nutzen den Pflegenden im Arbeitsalltag herzlich wenig. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die der Pflegekammer zugedachten Aufgaben und Kompetenzen vor allem auf Kontrolle und Berufsgerichtsbarkeit beziehen“.

Befürworter der Pflegekammer würden fahrlässig darüber hinweg sehen, dass deren Einrichtung und Tätigkeit vor allem bürokratischer Natur ist. Außerdem macht sie Pflegekräfte zu Zwangsmitgliedern, die diese Mitgliedschaft auch noch über Beiträge aus der eigenen Tasche finanzieren. Schon jetzt aber leide die Pflege an Bürokratie und unzureichender finanzieller Ausstattung. „Dieser Aufwand wäre halbwegs gerechtfertigt, wenn die Pflegekammer auch tatsächlich den Einfluss hat, die die Politik ihr zuschreibt. Das ist allerdings ein Märchen. Die Pflegekammer ist ein zahnloser Papiertiger, denn die wesentlichen Hebel, beispielsweise die wirtschaftlichen und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Verträge zwischen Kassen und Einrichtungen oder auch die Bedingungen der Berufsausbildung, liegen außerhalb ihres Einflusses. Die Pflegekammer ist nicht mehr als ein Alibi der Landespolitik dafür, keinen Mut und keinen Kompass für tatsächliche Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen zu haben“, so Schülke.

Für die im Zusammenhang mit dem Kabinettsentwurf erneuerte Ankündigung der Landesregierung, weiter das Ziel der Allgemeinverbindlichkeit des „Tarifvertrags Soziales“ zu verfolgen, habe der VDAB wenig Verständnis.  „Der VDAB wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Tarifhoheit der Arbeitgeber gewahrt wird. Die Landesregierung ist vielmehr gefordert endlich den Einrichtungen unternehmerische Gestaltungsfreiheiten einzuräumen und im Land Wettbewerbsgleichheit herzustellen“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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