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Zehn Jahre stationäre Leistungen der Pflegeversicherung


VDAB: Strukturelle Verbesserungen konsequent angehen

Seit dem 1. Juli 1996 – und somit seit zehn Jahren – können pflegebedürftige Menschen in Heimen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. „Die Einführung der Pflegeversicherung war ein bedeutender Schritt“, betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Mit Hilfe der Leistungen der Pflegeversicherung konnte die pflegebedingte Abhängigkeit von der Sozialhilfe verringert werden.“
Die letzten zehn Jahre haben zu enormen Strukturänderungen geführt“, betont Schulz. So habe der stark gestiegene Pflege- und Betreuungsaufwand zu einer gravierenden Erhöhung des Leistungsumfangs des Personals geführt. Parallel dazu sei jedoch die Personalmenge nicht im erforderlichen Maße gestiegen. „In der Verantwortung stehen hier Pflegekassen und Sozialhilfeträger, die in den Preisverhandlungen die Personalmenge mitbestimmen“, so Schulz. Hinzu komme die seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung sprunghaft gestiegene Bürokratie. „Auch nach zehn Jahren hat es der Gesetzgeber nicht geschafft, die im Gesetz vorhandenen Unstimmigkeiten wie auch die unnötigen bürokratischen Belastungen zu beseitigen.“ Zudem werde der Anspruch des Pflegeversicherungsgesetzes, wonach die Einrichtungen eine hohe Qualität erbringen müssen, von den Kostenträgern nicht mitgetragen.
Bei der anstehenden Pflegereform müssen die strukturellen Fragen konsequent angegangen werden. Diese dürfen bei der derzeit ausschließlich über die Finanzen im Gesundheitssystem geführten Diskussion nicht außen vor bleiben“, so Schulz weiter. „Die Pflegebranche braucht bessere gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, um den für die weitere Entwicklung der Pflegeversicherung notwendigen Freiraum für unternehmerischer Eigeninitiative und fairen Wettbewerb zu schaffen.“ Unerlässlich sei eine weit reichende Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege. Ebenso gehöre das staatlich regulierte Preisfestlegungssystem abgeschafft. Bei Qualitätsprüfungen müsse die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt rücken.

Alexander Koch

Pressereferent

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F  030 / 20059079 -19

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