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Wohn- und Teilhabegesetz ist kein Beitrag für die Entwicklung blühender Pflegelandschaften in Thüringen.


Nicht immer kommt das Beste zum Schluss. Das Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz zumindest bestätigt die Ausnahme von der Regel. Denn das bundesweit letzte Wohn- und Teilhabegesetz auf Länderebene wird den hohen Erwartungen in keiner Weise gerecht. Vielmehr leistet die Landesregierung einen Beitrag dazu, die Arbeit der Professionellen Pflege in Thüringen weiter zu erschweren. Zudem behindert das Gesetz den Anspruch der Pflegebedürftigen auf Selbstbestimmung und individuelle Versorgung.

„Das verabschiedete Gesetz ist in vielerlei Hinsicht leider eine Enttäuschung. Zwar gibt es positive Ansätze, beispielsweise bei der Entbürokratisierung, aber diese stehen nicht im Verhältnis zu den Regelungen, die offenkundig zu  Ungunsten der Professionellen Pflege im Land verabschiedet wurden“, erklärt Petra Wilhelm, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VDAB Landesverbandes Thüringen.

Dazu gehöre für stationäre Einrichtungen die Doppelbelastung durch eine zusätzliche Überprüfung ihrer Häuser durch eine zuständige Behörde gemäß Heimrecht. „In Anbetracht der Tatsache, dass die Pflegeeinrichtungen bereits jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung hinsichtlich ihrer Pflegequalität geprüft werden, ist dies absolut nicht zweckmäßig und behindert die gute Pflege vor Ort. Es gibt so viele Überschneidungen mit den Inhalten der bestehenden Prüfungen, dass daraus einfach kein weiterer Erkenntnisgewinn entstehen wird“, so Wilhelm. Auch dass die Prüfung weiterhin regelmäßig unangemeldet stattfinden soll, sei eine Zumutung. „Wir haben das bereits in unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vehement kritisiert. Denn mit dieser Regelung unterstellt man den Einrichtungen ja, sie würden angemeldeten Prüfern Potemkinsche  Dörfer bauen. Damit unterfüttert man eine Kultur des Misstrauens, während Vertrauen und Wertschätzung weitaus angebrachter gewesen wären“, so Wilhelm.

Eine weitere Enttäuschung sei die massive Einschränkung des Ausbaus von alternativen Wohnformen durch das Gesetz. So habe der Gesetzgeber dem Anspruch auf Selbstbestimmung im Alter einen Bärendienst erwiesen, indem selbst organisierte ambulant betreute Wohnformen wie Wohngemeinschaften oder Betreutes Wohnen unter die  Gesetzesregelungen fallen, sofern diese professionell ganztägig betreut werden. „Indem der Gesetzgeber die Grenzen der Selbstbestimmung in ambulant betreuten Wohnformen so eng setzt, entmündigt er Pflegebedürftige, die die Freiheit haben sollten, zu entscheiden, in welcher Form sie durch wen versorgt sein wollen“, so Wilhelm. Insgesamt sei das Wohn- und Teilhabegesetz kein Beitrag dazu, die Herausforderungen für Pflege in Thüringen nachhaltig anzugehen.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Luciane Tocik
Geschäftsstelle Leipzig
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
0341/217 8538-0

Christian Krohne


Pressereferent

T
  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

christian.krohne @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

 

 

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