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Verfahren in der Warteschleife: VDAB Sachsen-Anhalt setzt sich mit Landtags-Petition für einen funktionierenden Rechtsstaat ein.


Die Petition des Landesverbands richtet sich an den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt. Inhalt der Petition ist die, nach Auffassung des VDAB, durch die Schiedsstelle nach § 80 SGB XII und die Sozialgerichte praktizierte aktive Rechtsverweigerung. Der Rechtsstaat wird durch die Landesregierung kaputtgespart.

„In Sachsen-Anhalt bleiben Verfahren über Jahre unbearbeitet liegen, weil die Sozialgerichte oder Schiedsstellen im Grunde nicht handlungsfähig sind. Damit ist der Anspruch der Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe, ein rechtliches Gehör zu finden, praktisch nicht gegeben. Mit der Petition fordern wir die Landtagsabgeordneten auf, sich dieser Sache mit aller Kraft anzunehmen. Wir werden nicht länger hinnehmen, dass unsere Mitglieder auf Grundlage der bestehenden Praxis faktisch rechtlos gestellt werden. Dass der Rechtsstaat in diesem Segment kaputtgespart wird, bedroht auf lange Sicht eine funktionierende Versorgung mit den Leistungen der Pflege und Behindertenhilfe in Sachsen-Anhalt“, so Dr. Jörg Biastoch, Vorstandsvorsitzender des VDAB in Sachsen-Anhalt.

Ganz besonders sei aber zu beklagen, dass die Mitarbeiter der nachgeordneten Behörden, in Kenntnis der faktischen Rechtslosigkeit von Unternehmen im sozialen Bereich, diesen Umstand nutzen. So würde die Sachbearbeitung gar nicht oder nur schleppend vorgenommen. Dies sei, nach Auskunft von VDAB-Mitgliedern, stets verbunden mit dem mündlichen Hinweis, wenn man ein anderes Ergebnis wolle, könne man ja den Rechtsweg beschreiten oder die Schiedsstelle anrufen. „Diese Dreistigkeit müssen sich die Einrichtungen nicht länger gefallen lassen. Für die verantwortungsvolle Aufgabe professioneller Pflege sollten alle Kräfte im Land daran arbeiten, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Derzeit ist leider eher das Gegenteil der Fall“, so Biastoch.

Hintergrund:

Konkret hat der VDAB Sachsen-Anhalt seine Petition am Beispiel zweier Klagen vor dem Sozialgericht deutlich gemacht. Beiden Verfahren liegen Streitigkeiten im Rahmen des Leistungserbringerrechts zu Grunde. Bei dem einen Verfahren handelt es sich um die Auslegung des § 87 a SGB XI, der nur in Sachsen-Anhalt in der Form durch die Sozialagentur angewendet wird. Dieses Verfahren ist seit 2010 bei dem Sozialgericht anhängig und es kann zurzeit nicht beurteilt werden, ob es überhaupt zu einer Entscheidung kommt.

Bei dem anderen Verfahren hat ein Träger von stationären Pflegeeinrichtungen auf Erteilung eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI geklagt. Diese Klagen umfassen nicht das klassische Leistungsrecht, sondern berühren im Rahmen der Leistungserbringung Fragen der gewerberechtlichen Umsetzung des Leistungsrechts durch die Leistungserbringer. Dieses Verfahren ist seit März 2012 beim Sozialgericht in Magdeburg anhängig. Seit dieser Zeit, also seit 36 Monaten, werden Sachstandsanfragen ebenfalls nicht mehr beantwortet, geschweige denn, dass eine Entscheidung in der Sache gefällt wird.

Die Schiedsstelle nach § 80 SGB XII, die extra vom Bundesgesetzgeber dafür vorgesehen ist,  Streitigkeiten bei Vergütungen im Bereich der Behindertenhilfe zu entscheiden, hat auf der konstituierenden Sitzung im Juli 2014 bekannt bekanntgegeben, dass 359 Verfahren anhängig sind. Seitdem hat die Schiedsstelle ebenfalls nicht mehr getagt. Die Wartezeiten in diesem Verfahrensweg sind für diejenigen Unternehmen, die ihr Recht suchen, unkalkulierbar. Damit bekommen sie den ihnen gesetzlich zustehenden Rechtsschutz nicht.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Gisela Gerling Koehler
VDAB Geschäftsstelle Magdeburg
Tel.: 0391/5 3423 - 44

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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