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Verbraucherverbände kritisieren Heimverträge als rechtswidrig


VDAB: Komplexe rechtliche Vorgaben garantieren Verbraucherschutz

Wie die Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 2006 berichtet, bemängeln Verbraucherverbände 90 Prozent aller Heimverträge als rechtswidrig. Nach Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sei die weit überwiegende Zahl der in der Praxis verwendeten Heimverträge fehlerhaft. Kritisiert werden u. a. eine zu oberflächliche oder unvollständige Beschreibung der Pflegeleistungen, eine mangelnde Transparenz bezüglich der Heimentgelte sowie fehlende rechtswirksame Unterschriften unter den Verträgen.
95 Prozent der Rechtsbeziehungen und des Leistungsgeschehens zwischen Heimbewohner und Heimträger werden bereits durch das Heimgesetz, das Sozialgesetzbuch XI auf Bundesebene sowie durch Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen auf Landesebene verbindlich geregelt“, betont Oliver Aitcheson, Justiziar des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Mit der Änderung des Heimgesetzes im Jahr 2002 ist sowohl der Umfang der Heimverträge als auch deren Komplexität enorm angestiegen. Angesichts der eng gefassten Vorgaben verbleibt den Vertragspartnern kaum ein Gestaltungsspielraum.“ Die verbleibenden fünf Prozent stellten das vom Gesetzgeber so gewünschte Minimum an Vertragsfreiheit.
Darüber hinaus werde durch die ordnungsbehördlichen Befugnisse der Heimaufsicht als maßgebliche Instanz für eine einwandfreie Umsetzung des Heimgesetzes nochmals eine Sicherung im Sinne des Schutzes der Heimbewohner gewährleistet. „Fakt ist, dass die Heimaufsicht keine konkreten Defizite bezüglich einer unzureichenden vertraglichen Leistungsbeschreibung bemängelt“, weiß Aitcheson. Entgegen des vorliegenden Zeitungsberichtes erhalte selbstverständlich jeder Bewohner auch über die im Heimvertrag vereinbarten Leistungen hinaus stets die für eine gute Pflege und Betreuung benötigten Leistungen. „Die Muster-Heimverträge, die der VDAB seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, werden regelmäßig den gesetzlichen und rahmenvertraglichen Änderungen angepasst und sind voll und ganz im Sinne des Verbraucherschutzes gestaltet“, so Aitcheson abschließend.

Alexander Koch

Pressereferent

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