„Das Gesetz bietet mehr Schatten als Licht aus Sicht der Professionellen Pflege“, meint Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer der Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). „Trotz aller Stellungnahmen aus Expertenkreisen ist das PSG I bis zum Beschluss nur marginal angepasst worden. Diese Detailregelungen ändern aber nichts am Grundsatz unserer Kritik, nämlich dass die Gesetzesreform nicht das anpackt, was es für eine zukunftsfeste Pflege in Deutschland braucht: Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Professionelle Pflege“, so Knieling.
Es bleibe bei der beschlossenen Förderung eines Billigmarktes für ambulante Betreuung und für die stationäre Pflege blieben strukturelle Verbesserungen aus. „Die Zukunft der Pflege in Deutschland kann nur gesichert werden, wenn die Professionelle Pflege als existenzieller Teil verstanden wird. Denn die Professionelle Pflege schafft verlässliche Versorgungsstrukturen, um den großen demografischen Herausforderungen begegnen zu können“, so Knieling.
„Auch im Hinblick auf die zweite Stufe des PSG, die unter anderem die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beinhalten soll, werden wir uns besonders dafür einsetzen, dass auch bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit der Professionellen Pflege in den Blick genommen werden“, so Knieling abschließend.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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