Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Es bringt gar nichts, Daten neu zu bewerten, deren Grundlage in ihrer Aussagekraft stark beschränkt sind. Man führt Verbraucher in die Irre, wenn man behauptet, ein Instrument anbieten zu können, das abseits der bestehenden Pflegenoten Orientierung für die Entscheidung bietet, wenn man gleichzeitig auf die Datenbasis der Pflegenoten zurückgreift. Das Problem mit den geltenden Pflegetransparenzvereinbarungen ist, dass ihre Kriterien nur Aussagen über Struktur- und Prozessqualität zulassen, aber nichts über die tatsächliche Qualität der Pflegeleistungen aussagen. Da hilft auch eine andere Form der Datenaufbereitung nichts. Gerade weil das bestehende System eine Sackgasse ist, hat der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet, die notwendigen Grundlagen für den ambulanten, vollstationären und teilstationären Bereich neu zu schaffen. Wenn die Bertelsmann Stiftung nun so tut, als könne sie diese Entwicklungen rechts überholen, dann wird das der Größe der Aufgabe, nämlich zu einem fairen und aussagekräftigen System der Pflegetransparenz zu kommen, nicht gerecht“, so Knieling.
Zum Hintergrund: Die im Rahmen der Prüfungen des MDK erhobenen Daten bewerten nur die Qualität der Dokumentation durch die Pflegeeinrichtung, nicht aber die Qualität der Pflege. Ihnen liegt die ausschließliche Sichtweise der Kassen zugrunde. Somit ordnen sich sowohl Erhebung als auch Auswertung der Daten allein dem Verständnis der Financiers von Pflegeleistungen unter. Die Verbrauchersicht bleibt bislang unberücksichtigt.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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