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VDAB zur IGES-Studie: Beleg für ein untragbares Verhalten der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten


Eine kürzlich veröffentlichte IGES-Studie (Berlin) zum Bewilligungs- bzw. Ablehnungsverhalten der Krankenkassen bei Leistungsanträgen (auch ärztlichen Verordnungen) zeigt, dass von Kassenart zu Kassenart erhebliche Unterschiede in der Ablehnungs- bzw. Bewilligungsquote bestehen. Danach lehnt die Landwirtschaftliche Krankenkasse 8,4% der Anträge auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ab, während AOKen und Ersatzkassen 19,4% der Anträge negativ bescheiden. Starke Unterschiede gibt es danach auch bei den Haushaltshilfen (zwischen 3,9% und 27,1% Ablehnungsquote) und bei den Hilfsmitteln (zwischen 2,3% und 24,5%).

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Das ist ein völlig unakzeptables Verhalten der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten und – in der Folge – gegenüber den betroffenen Leistungserbringern. Diese erbringen vielfach Leistungen im guten Glauben und haben nach einer Ablehnung der Krankenkassen einen enormen bürokratischen Aufwand.
Solche Unterschiede sind nur mit Verwaltungswillkür zu erklären. Denn die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten sind von Kassenart zu Kassenart gleich. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Krankenkassen zu Körperschaften eigenen Rechts mutiert sind. Jede geht mit dem Leistungsrecht so um, wie es ihr gefällt. Wir müssen leider feststellen, dass es auch in dieser Hinsicht an einer Aufsicht über die Kassen, die ihren Namen verdient, fehlt.“

„Wenn rund ein Drittel der Versicherten, die eine Ablehnung der Leistungsübernahme erhalten haben, von ihrem Recht auf Widerspruch keine Kenntnis hatten, dann haben die Krankenkassen ihre Informationspflicht versäumt. So werden den Versicherten Leistungen vorenthalten, für die sie Beiträge bezahlen. Und wenn beim Krankengeldfallmanagement gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine Einwilligung des Versicherten vorliegen muss, ist es ein Unding, bei einem Drittel der Versicherten darauf einfach zu verzichten. Völlig unakzeptabel ist es auch, wenn die gesetzliche Vorschrift, dass die Einwilligung schriftlich zu erfolgen hat, in der Hälfte der Fälle ignoriert wird“, erklärt Knieling weiter.

Der VDAB fordert die Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode unverzüglich die Vorstandshaftung bei ungesetzlichem Verhalten der Kassenverwaltungen nachdrücklich zu verschärfen. Es ist unakzeptabel, dass die kleinsten Abweichungen von der Norm bei den Leistungserbringern bis hin zur Drohung des Zulassungsentzugs verfolgt werden, während Kassenverwaltungen die Ansprüche ihrer Versicherten im Leistungsrecht und weitere gesetzliche Vorschriften in ihrem Verwaltungshandeln folgenlos ignorieren können.

„Alles was wir wollen, ist dass sich die Krankenkassen an die bestehenden Gesetze halten. Der Milliardenskandal um die Falschkodierungen in Bezug auf den Gesundheitsfonds ist noch allen gut im Gedächtnis geblieben“, so Knieling abschließend.

Der VDAB fordert zugleich, dass die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern endlich ihre Aufgaben wahrnehmen. Darauf haben die Versicherten und die betroffenen Leistungserbringer ein Recht.

 

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: presse@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

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F  030 / 20059079 -19

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