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VDAB zur Diskussion um Pflegenoten: Klarer Blick und konsequentes Handeln sind gefragt


Die Feststellungen des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, in seinem Positionspapier, dass das System der Pflegetransparenz seinen Zweck verfehle, ist richtig. Genau das kritisiert der VDAB schon seit 2010. Die Forderung des Pflegebevollmächtigten nach der Aussetzung des Transparenzverfahrens ist angesichts dessen nur konsequent. Die weiteren Schlussfolgerungen sind allerdings fragwürdig. Denn jetzt muss es in erster Linie darum gehen, endlich tatsächliche Verbesserungen herbei zu führen. Die Lösung kann nur in einem Systemwechsel liegen, damit es zu einer aussagekräftigen Transparenz kommt und Pflege von unsinniger Bürokratie entlastet wird.

„Wenn ein System sich als untauglich erwiesen hat, kann man es tatsächlich nur abschaffen. Darin sind wir mit Herrn Laumann einig. Das allein löst das Problem allerdings nicht, sondern macht die Frage nach einer Alternative nur noch drängender“, meint Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. „Soll es im Bereich der ambulanten und stationären Pflege zu einer fairen und aussagekräftigen Transparenz kommen, braucht es einen Systemwechsel.“ Herr Laumann verkenne dabei, dass dafür sowohl die Qualitätsprüfungen als auch das Transparenzsystem völlig neu konzipiert werden müssen. Denn der Geburtsfehler der bestehenden PTVen sei, dass sie auf der Qualitätsprüfungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes und des MDS basieren. Herr Laumann mache es sich deshalb zu einfach, wenn er seine Analyse auf die  Formel reduziere: Qualitätsprüfung gut, nur Übersetzung in Transparenz schlecht.

„Wir brauchen eine umfassende Neuausrichtung weg von Qualitätsprüfungen hin zu Qualitätsberichterstattung durch neutrale Institute, wie es in anderen Bereichen des Gesundheitswesens selbstverständlich ist. Inhaltlich muss das Pflegeergebnis im Zentrum stehen. Auch die Rolle der Medizinischen Dienste muss kritisch hinterfragt werden, denn sie sind alles andere als neutral“, so Knieling weiter. Die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit  einer externen Qualitätsdarstellung für Einrichtungen und Pflegebedürftige hänge wesentlich von der Neutralität der Prüfinstitution ab.Das bedeute für den Gesetzgeber, den Systemwechsel in den Regelungen des SGB XI zu den Qualitätsprüfungen fest zu scheiben und den Weg zu neutralen Prüfungen frei zu machen. Für die Pflegeselbstverwaltung gehe es darum, den Systemwechsel in der  Transparenz in der stationären Pflege voran zu treiben und zeitnah ein Modellprojekt zur Ermittlung von Indikatoren der Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege durch zu führen.

„Der VDAB hat  sowohl für die Übergangszeit bis zum echten Systemwechsel als auch für den Systemwechsel selbst in seinem „Bonato-Konzept“ schon 2011 konkrete Vorschläge gemacht. Der Vorstoß von Herrn Laumann sollte dazu genutzt werden, dieses Konzept  unvoreingenommen zu diskutieren“ erläutert Knieling.

Wenig hilfreich sei dagegen die Debatte um die Rolle der Pflegeselbstverwaltung. „Wir halten die Logik für nicht zwingend, dass der Gesetzgeber auf jeden Fall eine bessere Pflegetransparenz garantieren kann. Denn auch der Gesetzgeber braucht eine valide inhaltliche Grundlage für die  Pflegetransparenz und wird  dabei für eine echte Verbesserung nicht an einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Qualitätsprüfungen und der Transparenz vorbei kommen“, so Knieling. Solange die Pflegeselbstverwaltung unter Einbeziehung  der Wissenschaft diesen Weg beschreite, sei diese Diskussion obsolet.

„Die Pflegebranche, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verdienen eine faire und aussagekräftige Pflegetransparenz. Dieses Ziel sollten alle klar im Blick haben und konsequent danach handeln. Unabhängig davon werden wir in der Diskussion besonderen Wert darauf legen, dass Einrichtungen nicht zusätzlich belastet werden. Denn gerade das Prüfsystem hat unmittelbare Auswirkungen auf die Motivation der Mitarbeiter in der professionellen Pflege. Soll jeder der professionelle Pflege braucht, sie in Zukunft auch bekommen, braucht es Wertschätzung und Vertrauen“, so Knieling abschließend.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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