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VDAB zur Ankündigung eines Referentenentwurfs für ein Pflegeberufsgesetz: Bildungsideologischer Aktionismus mit hohen Risiken für die Pflege.


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat für die nächsten Wochen den Referentenentwurf für ein Pflegeberufsgesetz angekündigt. Sollten die Pläne der großen Koalition Wirklichkeit werden, wird die Altenpflege zum Verlierer.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB): „Der Gesetzentwurf hat die Zusammenlegung der Berufsbilder Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zum Ziel. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung des Altenpflegeberufs. In Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels ist das schlicht unverantwortlich“.

Die Risiken beschränkten sich allerdings nach Ansicht des VDAB nicht nur auf berufsständische Felder. „Vor Umsetzung eines inhaltlich so sensiblen Gesetzes braucht es eine umfassende Risikoabschätzung. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Initiative der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen“, so Knieling. Über eine kleine Anfrage im Bundestag ist nun die Bundesregierung aufgefordert, zu möglichen Risiken des Gesetzesvorhabens Stellung zu nehmen. Dabei wären drei zentrale Fragen zu beantworten: Wird die neue Ausbildung dafür sorgen, dass es zukünftig genügend Pflegekräfte gibt  damit jeder, der professionelle Pflege braucht, sie auch erhält? Werden die Einrichtungen in der Lage sein, ausreichend viele und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen? Wird das Ganze zu vertretbaren Kosten umgesetzt werden können?

Bereits vorliegende Erkenntnisse zeigten, welche fatalen Auswirkungen die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung haben würde. Vorliegende Fakten und Prognosen ließen nichts Gutes erwarten: So drohe nach dem Finanzierungsgutachten von PROGNOS die Schließung von sechs Prozent aller Altenpflegeschulen. Nach Schätzungen der Hans-Weinberger Akademie könnten bis zu 24.000 Ausbildungsplätze auf Grund einer Finanzierungslücke in den Schulkosten wegfallen. Über die Anhebung der Zugangsvoraussetzungen auf einen mittleren Bildungsabschluss kämen zudem ein Viertel aller Schüler für die Altenpflegeausbildung nicht mehr in Betracht.

Durch die höhere Komplexität einer generalistischen Ausbildung könnte die Abbrecher-Quote auf zehn Prozent steigen. Insbesondere bei ambulanten Diensten drohe des Weiteren der Wegfall von rund zehn Prozent der Ausbildungsplätze auf Grund der reduzierten tatsächlichen Anwesenheitszeiten im Ausbildungsbetrieb.

„Es ist die Verantwortung des Gesetzgebers, den Altenpflegeberuf so zu gestalten, dass er attraktiv bleibt. Denn nur mit einer weiter steigenden Zahl an Fachkräften in der Altenpflege lassen sich die Herausforderungen der demografischen Entwicklung bewältigen. Das beabsichtigte Pflegeberufsgesetz droht den Fachkräftemangel in der Pflege noch zu verstärken, anstatt ihn zu bekämpfen. Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, von diesem bildungsideologischen Aktionismus Abstand zu nehmen und mit uns gemeinsam an der Weiterentwicklung eines spezialisierten Altenpflegeberufs zu arbeiten. Das ist im Interesse von Pflegebedürftigen, Pflegenden und Pflegeunternehmen“, so Knieling abschließend.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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