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VDAB zur Anhörung zum Pflegeberufsgesetz: Bundesministerien weiter auf Kollisionskurs mit der Altenpflege.


Der VDAB hat sich bei der Anhörung zum Pflegeberufsgesetz letzten Freitag für den Erhalt eines eigenständigen Altenpflegeberufs und gegen eine Reform im Blindflug ausgesprochen.

„Die Anhörung hat unsere Einschätzung bestätigt, dass sich die federführenden Ministerien allein von dem Prinzip Hoffnung leiten lassen. Denn sowohl die Ministerien als auch die anderen Befürworter der Generalistik blieben den Beweis schuldig, dass mit einer Ausbildungsreform das primäre Ziel erreicht werden kann, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und damit den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Dies kann keine Ausbildungsreform schaffen, sondern nur  verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Menschen, die die tägliche Pflege am Menschen leisten. Stattdessen jetzt Curricula und Praxiseinsätze aufzublähen und damit die Umsetzung der Ausbildung deutlich zu verkomplizieren ist schlicht kontraproduktiv und kaum nachvollziehbar. Die Politik riskiert hier ohne Not eine Überforderung aller Beteiligten mit negativen Auswirkungen auf die Zahl der Auszubildenden und die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB.

Die Diskussion in der Anhörung sei aus Sicht des VDAB von zu vielen Konjunktiven und zu wenigen klaren Erkenntnissen geprägt gewesen. Entscheidende Weichenstellungen, vor allem was die konkreten Ausbildungsinhalte angeht, seien zudem einer Verordnung vorbehalten, über die beiden Ministerien allein entscheiden. „Deshalb bleibt die Reform inhaltlich weiter die Katze im Sack und die Anhörung zum Gesetzentwurf letztlich ein Feigenblatt“, so Knieling.

Aus Sicht der Privaten Professionellen Pflege sei zu wünschen, dass sich der Gesetzgeber in einer solch existenziellen Thematik nicht von bildungsideologischen Argumenten leiten ließe, sondern von tatsächlichen Erfordernissen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels braucht es einen profilierten Altenpflegeberuf, der für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe gleichermaßen attraktiv ist. Nur so kann auch in Zukunft jeder der professionelle Pflege braucht, diese auch bekommen. Das Pflegeberufsgesetz droht stattdessen zu einem gefährlichen Feldversuch auf Kosten von Pflegeeinrichtungen, Pflegekräften und Pflegebedürftigen zu werden“, so Knieling.

Die Stellungnahme des VDABs zum Pflegeberufsgesetz finden Sie hier:
www.vdab.de/presse/publikationen/

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege. 

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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