Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Die drei federführenden Bundesministerien hatten im Juli 2018 fünf zentrale Handlungsfelder identifiziert, in denen sie gemeinsam mit den für Pflege maßgebende Organisationen auf Bundesebene positive Entwicklungen vorantreiben wollten. Die Bandbreite reicht von einer Ausbildungsoffensive über Fortentwicklungen im Personalmanagement bis hin zu Anwerbungsstrategien für internationale Fachkräfte und Entlohnungsbedingungen für Pflegekräfte. Der VDAB steht hinter den Ergebnissen der Vereinbarungen, auch wenn deren Finanzierung zum Teil bisweilen immer noch nicht geklärt ist.
Zynisch ist allerdings, dass ausgerechnet das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) als gelungene Maßnahme benannt wird, um die Arbeitsverdichtung in der Pflege zu verringern und die Entlohnungssituation zu verbessern. Das GVWG sorgt nicht in jedem Fall für höhere Löhne, sondern kann punktuell sogar zu deren Absenkung führen. Die Arbeitsverdichtung wird durch das GVWG ebenfalls nicht behoben, denn die Attraktivität des Pflegeberufs steht und fällt nicht primär mit der Bezahlung, sondern vor allem mit den Arbeitsbedingungen. Da der Personalbedarf steigt und die Personalverfügbarkeit sinkt, entsteht hier ein Dilemma. Denn z.B. verlässliche Dienstpläne und Vermeidung von Überlastung sind nicht reine Managementaufgaben, sondern hängen vom Personalstand und Personalverfügbarkeit ab. Wenn der Personalmangel wegen der demografischen Entwicklung allenfalls gelindert, aber nicht beseitigt werden kann, muss für die Versorgung grundlegend neu gedacht werden. Immer mehr Geld im System hilft dann eben nicht. Hier wird es Zeit, sich in der Diskussion ehrlich zu machen und nicht zu suggerieren, dass Geld und mehr Bemühen die Sache schon richten werden.
Deshalb wird auch nach dem GVWG die Frage offenbleiben, woher die mit dem Personalbemessungsverfahren angekündigten Mitarbeiter für die zusätzlichen rd. 17.300 Fachkraft- und rd. 40.000 Hilfskraftstellen kommen sollen.“
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