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VDAB zum Referentenentwurf Pflegeberufsgesetz: Ministerien treiben die Abschaffung des Altenpflegeberufs voran.


Ohne Rücksicht auf die immer lauter werdende Kritik treiben Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit dem gestern veröffentlichten Referentenentwurf für ein Pflegeberufsgesetz ihr Ziel einer generalistischen Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege voran. Grundlage für diesen unnötigen Gesetzesvorstoß sind eher bildungsideologische Debatten als ein tatsächlicher Bedarf für ein neues generalistisches Berufsbild.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): „Mit dem vorliegenden Entwurf bestätigen die federführenden Bundesministerien ihren seit Monaten eingeschlagenen Kurs, ohne dass dringende Apelle aus der Praxis ausreichend zu Kenntnis genommen wurden. Aus Sicht der Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege ist nicht nachzuvollziehen, warum diese Reform  – wie in der Einleitung zum Referentenentwurf beschrieben – alternativlos sein sollte. Vor allem mit Blick auf die in den letzten Jahren stetig wachsenden Ausbildungszahlen in der Altenpflege auch auf Grund der Anstrengungen aller Partner der Qualifizierungs- und Ausbildungsoffensive ist diese Behauptung haltlos.  Was die Pflege braucht sind keine vermeintlichen Alleskönner sondern bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen, damit diejenigen, die sich aus persönlicher Motivation der Altenpflege verschrieben haben, den Beruf auch ohne die bestehenden Hürden ausüben können“. Warum die Modernisierung des Pflegeberufs zwingend mit der Aufgabe eigenständiger Berufsbilder einhergehen muss, sei unverständlich und zeuge von bildungsideologischem Aktionismus. Das Ziel der generalistischen Pflegeausbildung – den wandelnden Versorgungsstrukturen Rechnung zu tragen – sei konstruiert und am tatsächlichen Bedarf vorbei.

Hinzu käme, dass auch nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs weiterhin unklar bleibt, in welchem Umfang sich Lerninhalte der bestehenden Altenpflegeausbildung in der neuen Ausbildung wiederfinden. Obwohl hier selbst aus den Reihen der CDU/CSU lautstark Bedenken angemeldet wurden, trifft die Gesetzesvorlage, etwa bei Angaben zu Ausbildungsinhalten,  nur unverfänglich generelle Aussagen. „Somit bleibt der Gesetzentwurf für alle Beteiligten die Katze im Sack“, so Knieling.

Für die Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege gelte es daher, weiterhin lautstark Widerstand gegen das Vorhaben zu leisten. „Es droht nichts weniger als die Aufgabe eines gewachsenen, anerkannten und spezialisierten Altenpflegeberufs, um den uns die europäischen Nachbarländer beneiden. Mit Umsetzung dieses Gesetzes  verschlechtern sich die Erfolgschancen der Einrichtungen bei der Suche nach qualifiziertem Personal noch zusätzlich – einmal abgesehen davon, dass sie nach den Plänen der Bundesminister als Ausbildungsbetrieb im Zuge der Finanzierung mit noch mehr bürokratischen Anforderungen leben sollen. Der VDAB wird sich in ihrem Namen  – auch im Rahmen des Bündnisses für Altenpflege – weiterhin dafür einsetzen, dass die Kompetenzen einer spezialisierten Altenpflegeausbildung erhalten bleiben“, so Knieling abschließend.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege. 

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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