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VDAB zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz: Bundesregierung setzt auf Zwang bei der Durchsetzung von Tariflöhnen

Bund


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat medienwirksam seinen Gesetzentwurf für ein Pflegelöhneverbesserungsgesetz als Durchbruch in Sachen bessere Bezahlung von Pflegekräften vorgestellt. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass das Gesetz vor allem der Durchsetzung politischer Ideologien um jeden Preis dient

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir fordern seit vielen Jahren, den Pflegeeinrichtungen eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte zu ermöglichen, denn die kassenverantwortete Unterfinanzierung der professionellen Pflege hat uns an den Punkt geführt, an dem wir heute stehen. Deshalb haben wir uns auch ausdrücklich für die Einführung eines gestuften Mindestlohns für Fach- und Hilfskräfte ausgesprochen. Die Bundesregierung favorisiert nun leider aus rein ideologischen Gründen den Weg über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag. Dabei schreckt sie auch nicht davor zurück, unter Ausschluss der privaten Pflegebranche künstlich die Voraussetzungen für Lohndiktate zu schaffen. Im Pflegelöhneverbesserungsgesetz sollen deshalb jetzt die Grundlagen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages geschaffen werden, der auf politisches Geheiß von ver.di und dem neuen Arbeitgeberverband einzelner Wohlfahrtsverbände abgeschlossen werden soll. Ziel ist es, allen Pflegeunternehmen ein einheitliches Lohnniveau zu diktieren.

Es gilt offensichtlich der Grundsatz: Bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Dabei werden vor allem die privaten Pflegeunternehmen gleich auf zwei Ebenen diskriminiert. Auf der Ebene des Abschlusses des Tarifvertrages und auf der Ebene der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Denn sowohl für den Zugang zu Tarifverhandlungen als auch für den Zugang zur Kommission nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Eintrittskarte die grundsätzliche Unterwerfung unter eine Tarifbindung gepaart mit dem Eintritt in den neuen Arbeitgeberverband. Dieses Vorgehen zeigt in erschreckender Weise, welchen Wert die Bundesregierung der Tarifautonomie tatsächlich zumisst – nämlich gar keinen. Private Pflegeunternehmen und ihre Verbände werden stattdessen vor die Wahl gestellt, sich der politischen Ideologie zu beugen oder die Folgen eines allgemein verbindlichen Tarifs ohne eigene Einflussmöglichkeit auf dessen Inhalt zu ertragen.

Wir können nur nochmals an die Bundesregierung appellieren, diesen Irrweg der Ausgrenzung und Diskriminierung der privaten professionellen Pflege zu verlassen. Das Ziel höherer Löhne lässt sich auch anders erreichen. Ein gestaffelter Mindestlohn für Fach- und Hilfskräfte würde sowohl den Beschäftigten gerecht, als auch den Arbeitgebern, denn das Mindestniveau wäre gesichert und darüber hinaus bliebe der Gestaltungsspielraum erhalten.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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