Dazu Thomas Knieling Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB): „In Fachzeitschriften und in Pressemitteilungen wurde bis zum gestrigen Tage viel Unsicherheit bei den Einrichtungen verbreitet.
Abgesehen von der missverständlichen Formulierung im Gesetz war allerdings schon nach dem Erörterungstermin am 9.07.2015 mit dem Bundesministerium für Gesundheit klar, dass der Gesetzgeber nie beabsichtigt hatte, ein Verbot von Pflegesatzverhandlungen auszusprechen. Wir haben deshalb konsequent dafür geworben, dass eine Klarstellung im Gesetz erfolgt. Dies ist nun im Kabinettsbeschluss geschehen. Es wird also definitiv auch in 2016 für alle stationären Einrichtungen möglich sein, Pflegesatzverhandlungen durchzuführen.“
Insgesamt sieht der VDAB weiterhin grundlegenden Anpassungsbedarf. „Das Pflegestärkungsgesetz II setzt an vielen Stellen auf Leistungssteuerung und Einschränkungen der Wahlfreiheit zu Lasten der stationären Pflege. Daneben wird offensichtlich auch an der primären Stärkung der Laienpflege festgehalten. Dies ist angesichts des demografischen Wandels der falsche Weg. Wir werden uns deshalb auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass auch in Zukunft jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch bekommen kann“, so Thomas Knieling abschließend.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
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