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VDAB zum Hospiz- und Palliativgesetz: Zusätzliche Verantwortung muss zusätzlich bezahlt werden.


Der VDAB begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern zu wollen. Denn mit der stetig steigenden Lebenserwartung stellen sich gerade in diesem Bereich große Herausforderungen für die Zukunft. Leider hat die Regierung es mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) versäumt, den Stellenwert der Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege bei der Hospiz- und Palliativversorgung endlich besser anzuerkennen. Dazu zählt vor allem die Vergütung zusätzlich geforderter Leistungen in stationären Einrichtungen. Des Weiteren belastet der Gesetzgeber Einrichtungen durch steigende bürokratische Anforderungen.

„Es kann nicht sein, dass das HPG zwar immer mehr Aufgaben bei der Hospiz- und Palliativversorgung für die Einrichtungen vorsieht – etwa die verbindlichen Kooperationsvereinbarungen mit Vertragsärzten – , aber nicht regelt, wie beispielsweise das zur Erfüllung dieser Aufgaben zusätzlich notwendige Personal zu finanzieren ist. Insbesondere bei der Beratung und Koordination leistet die Pflege bereits heute unentgeltlich einen essenziellen Beitrag. Das Thema ist zu wichtig, als das die Regierung das Gesetz zu einem Wunschkatalog für noch mehr unentgeltliche Leistungen durch Pflegeeinrichtungen macht“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Fakt sei, dass Einrichtungen auch zukünftig zusätzliche Arbeit nicht zusätzlich abrechnen könnten. „Gegenüber Ärzten würde niemand  auf die Idee kommen, kostenlose Leistungen einzufordern. Denn da gilt der Grundsatz, dass nur geleistet werden kann, was bezahlt wird. Es ist nicht einzusehen, dass dieser Grundsatz nicht auch für die Pflegeeinrichtungen gelten soll. Hospiz- und Palliativversorgung muss auch im Bereich der Pflege seriös finanziert werden, wenn man es damit ernst meint.“, so Knieling.

„Die Einrichtungen werden gegenüber den Ärzten oder anderem medizinischem Personal lediglich als Anhängsel der Hospiz- und Palliativversorgung  behandelt, dabei leisten sie einen wesentlichen Beitrag. Wir fordern eindringlich dazu auf, dies im Rahmen des HPG zu ändern. Pflege übernimmt gern  Verantwortung, aber sie braucht das Recht auf Mitbestimmung, um die Versorgung aktiv individuell und vor Ort gestalten zu können“, so Knieling.

Unterm Strich fordert der VDAB den Gesetzgeber dazu auf, im HPG die Rolle der professionellen Pflege bei der Hospiz- und Palliativversorgung wirtschaftlich und strukturell zu stärken. „Nur so wird man diesem wichtigem Thema gerecht“, so Knieling.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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