Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Wir begrüßen die Intention des Gesetzvorhabens. Die Förderung der Telematik-Infrastruktur bietet große Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der Pflege. Das Potential kann jedoch nur gehoben werden, wenn pflegespezifische Belange konsequent berücksichtigt und bürokratische Hürden beseitigt werden. Zudem ist es notwendig, dass alle betroffenen Institutionen den gleichen Rahmenbedingungen unterworfen werden. So muss u.a. ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren gefunden werden, an das sich Leistungserbringer und Kostenträger beidseitig gebunden fühlen. Nachholbedarf besteht insbesondere bei diversen Kostenträgern, welche bisher noch keine ausreichenden Strukturen zur digitalen Entgegennahme von Verordnungen geschaffen haben. Hier wären schärfere gesetzliche Vorgaben angebracht gewesen.
Bei aller notwendigen Konsequenz für eine fortschreitende Digitalisierung darf auch die Datensicherheit nicht vernachlässigt werden. Die Kritik der vergangenen Tage zeigt, dass das verabschiedete Gesetz den Datenschutz gerade mit Blick auf die Nutzung von personenbezogenen Daten nicht ausreichend beachtet. Behandlungsdaten von Patienten und Pflegebedürftigen müssen den höchsten Sicherheitskriterien unterliegen.“
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