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VDAB: Viele begrüßenswerte Forderungen der Länderkammer


Bundesrat sieht erheblichen Änderungsbedarf bei Pflegereform

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 30. November eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgelegt. Die Länderkammer sieht erheblichen Änderungsbedarf an dem Reformkurs der Koalition.
Zahlreiche Änderungswünsche betreffen die geplanten Pflegestützpunkte. Sowohl Unions- als auch SPD-geführte Länder fordern, dass bestehende Beratungsangebote auf Länderebene nicht gefährdet werden. Die Ländermehrheit befürchtet durch die Stützpunkte zusätzliche Bürokratie. „Die Kritik der Länder an den Pflegestützpunkten ist berechtigt“, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Zur Schaffung der Pflegestützpunkte würden mehrere hundert Millionen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verprasst. Baumann: „Die überflüssigen zusätzlichen Beratungsstrukturen verursachen zudem Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie. Die künftigen Mehreinnahmen der Pflegeversicherung müssen vielmehr – wie auch ursprünglich gedacht – in die Leistungsausweitung für die Bedürftigen fließen.“
„Berechtigt ist auch die Forderung der Länderkammer, die Wartezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von bisher zwölf auf sechs Monate zu verkürzen. Dies kommt der Stärkung der häuslichen Pflege zugute“, so Baumann. „Wir begrüßen auch die durch den Bundesrat vorgeschlagene erleichterte Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege.“ Künftig soll dieser Anspruch auch dann gegeben sein, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für weniger als sechs Monate besteht. Baumann: „Dies bedeutet einen schnelleren und besseren Anspruch auf Pflegeleistungen. Die Leistungen für diese Zeitspanne sollten jedoch nicht durch die Pflegeversicherung, sondern durch die Krankenversicherung getragen werden.“ 
Die Länderkammer empfiehlt darüber hinaus Möglichkeiten zur Nachbegutachtung im Rahmen der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Dies entspricht unserer Forderung, dass Einrichtungen ihre Qualitätsverbesserungen nach defizitären Prüfergebnissen durch eine erneute Überprüfung auch zeitnah der Öffentlichkeit transparent machen können.
Kritisch sei jedoch, dass die Vertreter der Leistungserbringer zwar an den Transparenzkriterien zur Veröffentlichung der MDK-Qualitätsberichte beteiligt werden sollen, jedoch nicht an den Kriterien zur Veröffentlichung heimrechtlicher Prüfungen auf Länderebene. „Hier fordern wir die Länder zu einer Gleichstellung in der Beteiligung auf“, so Baumann.
Bedauerlicherweise plädiert der Bundesrat für eine Beibehaltung des externen Vergleichs von Pflegeeinrichtungen“, kritisiert Baumann abschließend. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollte der externe Vergleich erheblich eingeschränkt und nur noch auf gemeinsamen Wunsch von Kostenträgern und Pflegeeinrichtungen angewandt werden. Baumann: „Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Pflegesätze weitgehend individuell für jedes Pflegeheim verhandelt werden. Dies befürworten wir.“ Die jetzt vom Bundesrat vorgeschlagene Verpflichtung, bei Vergütungsverhandlungen für Pflegeheime einen externen Vergleich vorzunehmen, werde zu einer Preisspirale nach unten und letztlich zu einem Einheitspreis für Pflege führen.

Christian Krohne


Pressereferent

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