„Wir begrüßen den Schiedsstellenbeschluss ausdrücklich, denn er markiert einen großen Schritt hin zu den notwendigen Verbesserungen in der stationären Pflege. Ziel aller Beteiligten muss es sein, professionelle Pflege für die Zukunft fit zu machen. Einen wichtigen Beitrag dazu haben wir mit dem neuen Rahmenvertrag geleistet“, so der stellvertretende VDAB-Landesvorsitzender Philipp Unger.
Stationäre Pflegeeinrichtungen werden durch den neuen Rahmenvertrag ab Anfang kommenden Jahres vor allem im Bereich Personaleinsatz entlastet. So können Einrichtungen im Bereich des Qualitätsmanagement zukünftig eine Vollzeitstelle für je 110 Heimplätze geltend machen. Weiterhin werden beispielsweise zukünftig auch Aufwendungen für die Praxisanleitung von Auszubildenden in den Einrichtungen besser berücksichtigt. Ab dem 01.01.2016 gelten zudem neue Personalwerte für den Bereich Pflege und Soziale Betreuung als Mindeststandard: Pflegestufe 0 1 : 7,00 (bisher 1 : 8,60) Pflegestufe I 1 : 3,80 (bisher 1 : 4,20) Pflegestufe II 1 : 2,65 (bisher 1 : 2,80) Pflegestufe III 1 : 1,80 (bisher 1 : 1,80).
„Wir freuen uns, dass der Impuls den wir zusammen mit der Pflegegesellschaft zum neuen Rahmenvertrag gegeben haben, sich in diesen Erleichterungen für die Einrichtungen niederschlägt. Wir werden uns auch weiterhin für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Private Professionelle Pflege einsetzen“, so Unger.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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