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VDAB: Schluss mit der massiven Wettbewerbsverzerrung durch das Sozialministerium in Niedersachsen.


Die Private Professionelle Pflege in Niedersachsen hat es nun Schwarz auf Weiß: Das Sozialministerium betreibt unter der rot-grünen Landesregierung eine beispiellose Klientelpolitik zugunsten der Wohlfahrtseinrichtungen. Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs entlarvt diese Praxis nun als potenziell verfassungswidrig sowie als Missachtung des europäischen Gemeinschaftsrechts. Demnach erhielten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zweistellige Millionenbeträge, ohne dass das Ministerium die Verwendung dieser Mittel überprüfte. Die Verantwortlichen fördern damit die massive Verzerrung des Wettbewerbs zum Nachteil der Privaten. Dies geht zudem auf Kosten von Steuerzahlern und Pflegebedürftigen. Damit muss Schluss sein.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB Landesverbandes Niedersachsen: „Ganz offenbar hat man in der Landesregierung, und allen voran im Sozialministerium, andere Interessen, als sich um die Versorgungssicherheit mit Leistungen der Pflege im Land zu kümmern. Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs spricht Bände: Unter dem Deckmantel, sich um die Versorgung im Land kümmern zu wollen, werden großzügig Geschenke an die Wohlfahrt verteilt und ihren Einrichtungen damit Wettbewerbsvorteile zugeschustert. Die von der Landesregierung betriebene Förderung der Wohlfahrt verletzt nach dem Bericht des Landesrechnungshofs geltendes Recht. Ministerpräsident Stefan Weil ist aufgefordert, dem ein Ende zu setzen“.

Wie der Bericht des Landesrechnungshofs richtig feststellt, sei die Förderung der Wohlfahrtseinrichtungen mit dem vorgeschobenen Ziel „zur Fortentwicklung einer sozialen Infrastruktur in Niedersachsen beizutragen“  gelinde ausgedrückt „nicht verhältnismäßig“. Vielmehr könne dieses Ziel gar nicht allein durch die Wohlfahrt erreicht werden. „Nur mit der Privaten Professionellen Pflege kann gewährleistet werden, dass das Ziel, wonach jeder der professionellen Pflege braucht, sie auch Zukunft bekommen kann, erreicht werden kann. Das Argument, man wolle die Einrichtungen stärken, um die Versorgung mit Pflege im Land stärker zu machen ist richtig. Dann allerdings verbietet es sich, einseitig eine Anbietergruppe zu fördern. Denn indem die Landesregierung die Gelder Einrichtungen der Wohlfahrt zuschustert, schwächt sie die privaten Anbieter im Land und verhindert notwendigen Wettbewerb. Es mag Sozialministerin Cornelia Rundt ein Dorn im Auge sein, aber ohne die Private Professionelle Pflege hält die Versorgungsinfrastruktur in Niedersachsen den steigenden Anforderungen nicht Stand“, so Schülke.

Auf der einen Seite würde sich die Landesregierung beklagen, dass die privaten  Anbieter zu geringe Löhne zahlen. Andererseits ermögliche sie es der Wohlfahrt, über Landesgelder bessere Vergütungen zu finanzieren. „Damit zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt der wettbewerbsverzerrende Eingriff der Landesregierung zu Lasten der Privaten. Das wird der VDAB auch in Zukunft nicht hinnehmen“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.


Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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