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VDAB schaltet Rechtsaufsicht ein: AOK Sachsen-Anhalt missbraucht das vereinfachte Verfahren zur Überleitung der Pflegesätze für Einrichtungen der Tagespflege, um für Pflegeeinrichtungen nachteilige Klauseln unterzuschieben.


In Sachsen-Anhalt wurde innerhalb der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Verfahren zur Umrechnung der teilstationären Pflegesätze mit Wirkung zum 01.01.2017 vereinbart. Die Überleitung der Pflegesätze in das System der Pflegegrade macht eine Neuausfertigung der Vergütungsvereinbarungen notwendig, die die AOK nun offensichtlich anderweitig zu ihrem Vorteil nutzen will. In Gesprächen zeigte sich die AOK Sachsen-Anhalt uneinsichtig, so dass sich der VDAB gezwungen sah, die Rechtsaufsicht einzuschalten.

Dazu Dr. Jörg Biastoch, Vorsitzender des VDAB-Landesverbands Sachsen-Anhalt: „Wir empfinden das Vorgehen als Vertrauensbruch gegenüber den Pflegeeinrichtungen und ihrer Verbände, wenn die AOK durch kommentarlosen Versand neuer Vereinbarungen versucht, ihre Vertragspartner zu übertölpeln, um einseitig ihre Interessen durchzusetzen. Auch rechtlich halten wir die untergeschobenen Klauseln für fragwürdig. So will sich die AOK vertraglich nur dann zur Auszahlung des Leistungsbetrags verpflichten, wenn sich der Pflegebedürftige mindestens sechs Stunden pro Tag in der Einrichtung aufhält. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Darüber hinaus soll die Präsenzpflicht von Fachkräften erweitert werden, die in der vorgesehenen Weise, vor allem von kleineren Tagespflegeeinrichtungen, nicht zu erbringen sein wird – schon gar nicht ad hoc. Damit konterkariert die AOK die gesetzlichen Bestrebungen zum Ausbau der Tagespflegeangebote, indem sie die Refinanzierung einschränkt und die personellen Anforderungen überzieht.“

Der VDAB-Sachsen-Anhalt hat sich in dieser Sache an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Sachsen-Anhalt als zuständige Rechtsaufsicht gewandt und erwartet ein schnelles Eingreifen. 

„Die Einrichtungen brauchen dringend ihre Vergütungsvereinbarungen, um ihren wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern und ihre Tagespflegegäste korrekt informieren zu können. Es ist inakzeptabel, sie dem Druck auszusetzen, nachteilige Vergütungsvereinbarungen nach Gutdünken der AOK schließen zu müssen, um ab 01.01.2017 Pflegesätze abrechnen zu können. Hier ist nun das Ministerium gefordert“, so Dr. Jörg Biastoch abschließend.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege. 

Rückfragen:
Gisela Gerling Koehler

VDAB Geschäftsstelle Magdeburg

Tel.: 0391/5 3423 - 44

 

 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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