„Aus unserer Sicht ist die Ausweitung des Kontrollrechts der Heimaufsichtsbehörde auf den ambulanten Bereich höchst problematisch. Denn damit greift man in den Privatbereich von Pflegebedürftigen ein, die sich bewusst für einen selbstbestimmten Lebensraum und Weg im Alter entschieden haben. Diese werden nach den Plänen der Ministerin zukünftig freiheitsbeschränkenden Auflagen und Kontrollen durch die Heimaufsichtsbehörden ausgesetzt. Das ist kein Beitrag zum Erhalt von Selbstbestimmung“, so Anton Szygula, Vorsitzender des VDAB-Landesverbands Saarland.
Der VDAB fordere für Einrichtungen und Pflegebedürftige ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, in denen deren selbstverständlichen Rechte Beachtung finden. „So wie Pflegebedürftige ein Recht darauf haben, dass man ihre Privatsphäre akzeptiert, so haben die Einrichtungen und Dienste der professionellen Pflege ein Recht darauf, dass man ihnen vertraut. Denn dieses Vertrauen verdienen sie sich durch ihre tägliche verantwortungs- und anspruchsvolle Arbeit. Die anhaltende Misstrauenskultur ist demotivierend und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft kontraproduktiv. Ministerin Bachmann ist daher besser beraten, die Novellierung des Landesheimgesetzes dahingehend zu nutzen, Vertrauen und Selbstbestimmung zu stärken, statt wie geplant zu torpedieren“, so Szygula.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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