Gleichzeitig brachten die Fraktionen der CDU und der FDP einen Entschließungsantrag auf den Weg, der eine zeitnahe Novellierung des Altenpflegegesetzes vorsieht. Ziel ist es, die stationäre Pflege als gleichwertiges Angebot neben der ambulanten Versorgung anzuerkennen. Nur so kann für eine zukünftig leistungsfähige und anforderungsgerechte Pflegeinfrastruktur die benötigten neuen und zusätzlichen Einrichtungen entstehen und ein fairer Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegenden, Kostenträgern, Betreibern und Investoren geschaffen und ein angemessener Bestandsschutz für bereits anerkannte Mietmodelle berücksichtigt werden.
Dazu Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes deutscher Alten- und Behindertenhilfe: „Nicht erst mit der Stellungnahme des VDAB zum Entfesselungspaket I weisen wir darauf hin, dass die jetzige Fassung des Altenpflegegesetzes faktisch einer Enteignung der Heimbetreiber gleichkommt und ein Festhalten an dem Gesetz in der derzeitigen Fassung dazu geführt hätte, dass sich die Situation der stationären Pflegeplätze in NRW weiter dramatisch verschärft. Nicht wenige Unternehmer hätten vor dem wirtschaftlichen „Aus“ gestanden und die Einrichtungen schließen müssen.
In dem Entschließungsantrag sehen wir einen Schwenk in die schon lange vom VDAB geforderte Richtung. Ebenso begrüßen wir, dass die Landesregierung in NRW bereit ist, den unsäglichen Streit „Ambulant vor Stationär“ zu beenden. Die Herausforderungen, vor denen wir in den nächsten Jahren stehen, sind nur mit einer engverzahnten geschlossenen Versorgungskette zu bewältigen. Ab heute muss es heißen „Ambulant und Stationär““.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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Anke Stuckmann-Scholl
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