Dazu Petra Schülke, Mitglied des Landesvorstandes im VDAB Niedersachsen: „Zunächst einmal müssen wir feststellen, dass es mit dem Rechtsschutz der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Professionellen Pflege in Niedersachsen ganz schlecht bestellt ist. Wenn ein Verfahren bis zur mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz 6 Jahre dauert, ist das wie keinen Rechtsschutz zu haben. Da haben die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Professionellen Pflege Besseres verdient.
Unabhängig davon habe ich von einem Senat am Landessozialgericht schon erwartet, dass er sich den sozial- und gesellschaftspolitischen Missständen annimmt. Das sind die Einkommensunterschiede der Pflegekräfte in Niedersachsen im Vergleich zu allen anderen alten Bundesländern ebenso wie die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen der Einkommensentwicklung in der Professionellen Pflege und der allgemeinen Einkommensentwicklung. Es war bei dem Richterkollegium keinerlei Bereitschaft zu erkennen, sich mit den Auswirkungen des Schiedsspruchs von 2009 bis heute und der Frage, ob diese Auswirkungen sozialverträglich sind, überhaupt zu befassen. Das ist mehr als enttäuschend.“
Der VDAB Niedersachsen ist der einzige Private Verband, der für seine Mitglieder immer noch den Anspruch auf eine angemessene Vergütungserhöhung ab 2009 aufrechterhält. In dem Jahr hatte der Schiedsspruch eine Erhöhung der Vergütungen für die Häusliche Krankenpflege um 1,41 Prozent festgesetzt. Das entsprach genau der Steigerung der Grundlohnsumme der Krankenkassen. Demgegenüber stand die Forderung nach einem Kostenausgleich von 5,9 Prozent, der von den Kassen in der Sache sogar unbestritten blieb. Dennoch hatten auch sie sich argumentativ auf die Erhöhung gemäß der Steigerung der Grundlohnsumme als Obergrenze zurückgezogen.
Dazu Petra Schülke: „Wenn es rechtens sein soll, dass wir in der Professionellen Pflege immer nur maximal Vergütungserhöhungen bekommen, wie die Grundlohnsumme steigt, dann bleiben unsere Mitarbeiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung systematisch abgekoppelt. Denn in die Steigerung der Grundlohnsumme gehen neben den Erhöhungen der sozialversicherungspflichtigen Einkommen der aktiv Versicherten auch die der Rentnerversicherten ein. Diese sind aber immer niedriger als die der aktiv Versicherten. Wenn aus beidem also ein Durchschnitt gebildet wird, dann kommen bei uns jedes Jahr geringere Steigerungssätze der Vergütungen an, als im Vergleich die Einkommen der aktiv Versicherten zunehmen. Dementsprechend können wir dann unseren Mitarbeitern im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung auch immer nur geringere Lohnerhöhungen geben. Eine solche systematische Benachteiligung der Pflegekräfte kann unmöglich rechtens sein und widerspricht dem Grundsatz der gesellschaftspolitischen Fairness. Daher begrüßen wir es, dass das LSG die Revision gegen sein eigenes Urteil beim Bundesozialgericht ausdrücklich zugelassen hat.“
Der VDAB wird den einmal eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, damit die Mitarbeiter in der Professionellen Pflege an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben können. Dabei geht es ihm neben seinem Engagement für seine Mitglieder auch um einen Anspruch, den die gesamte Professionelle Pflege haben muss.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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