Gegenstand ist eine Beschwerde und Klage des VDAB bei der EU-Kommission gegen die Förderung der gemeinnützig organisierten Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Der Freien Wohlfahrt werden seit 2015 durch Landesgesetz aus dem niedersächsischen Landeshaushalt Zuwendungen in Höhe von 21 Millionen Euro jährlich gewährt. Dazu kommt eine jährliche Förderung in Millionenhöhe aus Lottoeinnahmen. Das Gesetz ermöglicht der Freien Wohlfahrt, die Fördermittel auch in Bereichen wie der Altenpflege einzusetzen. Dies ist aus Sicht des VDAB wettbewerbsverzerrend und deshalb rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte die Beschwerde des VDAB mit der Begründung zurückgewiesen, die Förderung verstoße nicht gegen europäisches Recht. Dagegen klagt der VDAB als einziger privater Verband.
Petra Schülke, Landesvorsitzende:
„Wir werden in der Anhörung unserer Auffassung Nachdruck verleihen, dass die staatliche Förderung der Wohlfahrt in Niedersachsen eine unrechtmäßige Bevorteilung darstellt. Durch aktives Zutun der Landesregierung wird die Wohlfahrt mit Steuergeldern versorgt, die sie u.a. im Wettbewerb um Mitarbeiter zu unserem Nachteil einsetzen darf. Diese Art der Förderung stellt einen direkten Eingriff in den Wettbewerb dar, weil er die private professionelle Pflege massiv benachteiligt. Der Staat muss sich wettbewerbsneutral verhalten. Außerdem verletzt die Landesregierung mit der bestehenden Förderpraxis europäisches Recht. Gegen diese Benachteiligung und rechtswidrige Verwendung von Steuermitteln wehren wir uns. Die private professionelle Pflege leistet täglich einen wichtigen Beitrag für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und verdient einen fairen Umgang und gleichberechtigte Chancen.“
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
ralf.klunkert @ vdab.de
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