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VDAB Niedersachsen: Niedersächsische Landesregierung will Pflegebedürftige zusätzlich finanziell belasten


Die im Kabinett verabschiedete Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) sieht die Koppelung der Landesförderung im Bereich Pflege an die Voraussetzung der tarifgerechten Bezahlung vor. Der VDAB Niedersachsen warnt, dass durch die geplante Anbindung der Investitionsförderung an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegenden, die Pflegebedürftigen zusätzlich belastet werden. Das ist unsozial.

Petra Schülke, Landesvorsitzende:
„Wir kritisieren die geplante Kopplung der Investitionskostenförderung an eine sogenannte tarifgerechte Bezahlung auf das Schärfste. Wider besseren Wissens erweckt die Landesregierung hier den Eindruck, Pflegeeinrichtungen könnten Löhne in tariflicher Höher bezahlen. Spätestens seit dem Start der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) weiß insbesondere Ministerin Reimann, dass dies nicht der Fall ist. Ihr dürfte ebenfalls bekannt sein, dass sich dadurch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen erhöhen. Denn die Pflegeeinrichtungen wären dann gezwungen, die betriebsnotwendigen Investitionskosten, die nicht gefördert werden, direkt den Pflegebedürftigen in Rechnung zu stellen. Der Bundesgesetzgeber will die Eigenanteile begrenzen und Niedersachsen sorgt für deren Anhebung – das ist widersinnig und dazu unsozial.

Wir fordern seit vielen Jahren, eine gesetzliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen auf Augenhöhe zu schaffen, Fristen an die Praxis anzupassen, Nachweispflichten auf ein Maß zu begrenzen, dass Überbürokratie verhindert, und für Fairness im Verhandlungsverfahren zwischen Diensten und Kassen zu sorgen. Der Vorschlag der einseitigen Besserstellung tarifgebundener Einrichtungen hingegen setzt nachweislich an der falschen Stelle an. Denn nur, wenn die Kostenträger höhere Vergütungen zahlen, können auch die Löhne und Gehälter steigen.

Seit jeher agieren die Kostenträger in Niedersachsen zu Lasten der Dienste und Einrichtungen. Die Bezahlung der Pflegekräfte muss stimmen. Und das geht nur, wenn die Refinanzierung gesichert ist und Verhandlungen auf Augenhöhe geführt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Geschäftsstelle Hannover
Ralf Klunkert
Tel.: 0511 / 28869871
E-Mail: hannover @avoid-unrequested-mailsvdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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