Dazu Petra Schülke, Mitglied des Landesvorstandes im VDAB Niedersachsen: „In der Substanz ist die neue Vereinbarung identisch mit der alten. Die berechtigte Kritik des Landesrechnungshofes an der Verwendung der Mittel und an der völlig unzureichenden Kontrolle ist vollständig ignoriert worden. Die Ministerin gibt sich nicht einmal mehr den Anschein von Neutralität. Sie betreibt offen auch hier eine Lobbypolitik zu Gunsten der Wohlfahrt und zu Lasten der privaten Pflegeeinrichtungen.“
Der VDAB habe mit seiner Beschwerde bei der Europäischen Kommission die wirtschaftlichen Vorteile kritisiert, die die Wohlfahrt gegenüber den Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege hat. Die Kommission habe die Beschwerde angenommen und werde noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ob wegen der Förderpraxis in Niedersachsen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wird.
Dazu Schülke: „Für uns ist völlig klar, dass die Verwendung der staatlichen Gelder zugunsten der Wohlfahrt rechtswidrig war und weiter ist. Denn auch die neue Vereinbarung erlaubt es der Wohlfahrt, die über 21 Millionen Euro jährlich im Wettbewerb gegen uns Private einzusetzen. Dass sie das auch gemacht hat, haben wir von den Wohlfahrtsverbänden schriftlich. Offensichtlich soll das fortgesetzt werden. Genau dagegen wehren wir uns.“