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VDAB Niedersachsen: Brisantes Papier von der EU-Kommission in Sachen unrechtmäßiger Wettbewerbsvorteile der Wohlfahrt bekannt geworden


Die Beschwerde des VDAB bei der EU-Kommission gegen die Ausschüttung von jährlich über 21 Millionen Euro an staatlichen Geldern an die Wohlfahrt ist in die nächste Runde gegangen. Das Förder(un)wesen in Niedersachsen will die Kommission weiter untersuchen. Daher hat sie die bisherigen Auskünfte der Bundesregierung dazu als unvollständig angesehen. Zudem hat ein VDAB-Mitglied seinerseits die Beschwerde erweitert. Es rügt die indirekten Vorteile der Wohlfahrtsverbände in Bezug auf Einkommensteuervergünstigungen, die bei den von der Wohlfahrt beschäftigten ehrenamtlichen Mitarbeitern entstehen und die Vorteile der Wohlfahrt bei den Rundfunkbeiträgen.

Dazu Petra Schülke, Mitglied des Vorstandes im VDAB-Landesverband Niedersachsen: „Die Versuche der Bundesregierung und sicherlich auch der Landesregierung Niedersachsen, das Förderunwesen zu verteidigen, hat die Kommission offensichtlich unbeeindruckt gelassen. Sie stellt fest: „Die allgemeine gemeinnützige Ausrichtung der Wohlfahrtsverbände ist kein Grund, nicht zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten zu unterscheiden.“ Genau darauf beruhe die Beschwerde des VDAB. Denn obwohl die Wohlfahrtsverbände wirtschaftlich tätig sind, erhalten sie auch dafür staatliches Geld.

Die Kommission verlange zudem weitere Informationen, unter anderem in Bezug auf die Kontrolle der verwendeten Gelder. Dazu Schülke weiter: „Hierzu hat der Landesrechnungshof kürzlich bereits ausführlich Stellung bezogen. Er rügte die mangelhafte Kontrolle der Subventionen und hat auch ihre Verwendung als solche in Frage gestellt. Daher haben wir den Prüfbericht des Landesrechnungshofes der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Wir sind gespannt, wie die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung aus dieser Nummer herauskommen wollen. Denn hier bestätigt eine niedersächsische, unabhängige Landesbehörde die Bedenken der EU-Kommission.“

In bestimmten Fällen, sofern es sich um „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ handelt, können Unternehmen durchaus rechtmäßig staatliche Beihilfen erhalten. Dies, so die Kommission, sei jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Behauptung der Bundesregierung und sicherlich auch der niedersächsischen Landesregierung, dass diese Voraussetzungen erfüllt seien, widerspricht die Kommission aufgrund der „derzeit vorliegenden Informationen“. Sie verlangt daher eine „detaillierte“ Begründung dafür.

Schülke: „Das ganze Verfahren und der jetzige Stand ist eine schallende Ohrfeige insbesondere für die niedersächsische Landesregierung. Die Ministerin ist daher aufgefordert, ihre Politik der ungehemmten Bevorzugung der Wohlfahrt unverzüglich einzustellen. Ich fordere sie zugleich auf, die Leistungen der privaten Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter anzuerkennen, ihr den verdienten Respekt zu zollen und sich endlich neutral gegenüber allen zu verhalten, die täglich einen verantwortungsvollen Beruf ausüben.“

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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