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VDAB: MDS-Bericht bestätigt VDAB in seiner konsequenten Forderung nach einem Systemwechsel


Mit der Vorlage des 3. Berichts zur Qualität der professionellen Pflege hat der MDS wieder einmal bewiesen, dass er alles andere prüft als Pflegequalität. Außerdem zeigt sich erneut, dass er nicht in der Lage ist, Daten methodisch einwandfrei zu analysieren.

Obwohl der MDS mit dem 3. Pflegebericht – sicherlich auch zur Wahrung seiner eigenen Reputation – im Gegensatz zu den vorherigen Berichten moderatere Töne anschlägt, ist es dennoch ein weiterer „Schlag ins Gesicht aller professionell Pflegenden“, so Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).

„Wenn beispielsweise behauptet wird, dass in der stationären Pflege zum Zeitpunkt der Prüfung 2.714 Bewohner ein Druckgeschwür hatten und damit Pflegemängel unterstellt werden sollen, entbehrt dies jeder Grundlage.  Diese auf den ersten Blick hohe Anzahl ist bei genauerer Betrachtung wenig aussagekräftig“, so Baumann. „Erwähnt werden müsste vielmehr, dass es sich bei einer Gesamtzahl von rund 750.000 stationär Pflegebedürftigen nur um ca. 0,36% der Patienten handelt. Zudem ist es bei Vorliegen differenzierter Krankheitsbilder eben unmöglich, jeden Dekubitus auszuschließen. Die Pflegekräfte leisten  eine hervorragende prophylaktische Arbeit bei den pflegebedürftigen Menschen, so dass ein Dekubitus schon vor Ausbruch verhindert werden kann.“

Das Fazit von Stephan Baumann ist klar: „Der MDS prüft seine Aussagen offensichtlich nicht auf ihre inhaltliche Qualität, sondern setzt sie politisch ein.“

Dies zeigen auch andere Beispiele. „So wird behauptet“, führt Stephan Baumann aus, „dass relevante Gewichtsabnahmen zwar dokumentiert, aber nicht pflegefachlich reflektiert‘ würden.“ Die Aussage ist deshalb unhaltbar, weil hiermit suggeriert wird, dass Pflegekräfte relevante Gewichtsabnahmen bewusst in Kauf nehmen. „Das verbietet sich schon mit dem Ehrenkodex aller Pflegenden. Die Prüfer scheinen nur das zu glauben, was in der Dokumentation steht. Der Grundsatz, nur was aufgeschrieben ist, gilt als erbracht, geht an der Arbeit in den stationären Einrichtungen gründlich vorbei. Wenn Pflegekräfte unter Zeitdruck die Wahl haben, entweder einen Pflegebedürftigen mit einem akuten Problem zu versorgen oder aufzuschreiben, was beim vorigen Bewohner getan wurde, muss die Versorgung im Vordergrund stehen.“

Auch die Aussagen zur ambulanten Versorgung erfüllen nicht einmal Mindeststandards an Seriosität. So wird behauptet, dass bei 4.815 Pflegebedürftigen die Medikamentengabe nicht der ärztlichen Verordnung entsprach. Dazu Petra Schülke, Stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB: „Unterschlagen wird, dass die Verordnung von Wirkstoffen anstelle von konkreten Arzneimitteln eine konkrete Benennung von Arzneimitteln dann überflüssig macht, wenn es dem Arzt ohnehin nur auf den Wirkstoffgehalt ankommt."

Weiterhin wird behauptet, dass bei 12.550 Personen die Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche bei der Körperpflege „nicht nachvollziehbar“ war. Tatsächlich ist das, was Prüfer für „nachvollziehbar“ halten, von Land zu Land unterschiedlich. Mal muss das konkrete Haarwaschmittel in der Dokumentation aufgeführt sein, mal nicht.

Petra Schülke: „Entlarvend für die Qualität seiner Aussagen sind die Behauptungen des MDS in Bezug auf die Flüssigkeitsversorgung der Pflegebedürftigen und der Hilfestellung bei Ausscheidungen. So wird an beiden Stellen bemängelt, dass nicht klar beschrieben werde, ‚wie die Unterstützung ausgestaltet wird‘. Wir können dem MDS und allen MDK-Prüfern versichern, dass unsere Pflegekräfte genau wissen, wie Flüssigkeitsversorgung und Hilfen bei Ausscheidungen gehen. Das lernen sie. Das können sie. Das müssen sie für die Prüfer nicht noch einmal aufschreiben.“

Der Bericht zeigt außer dem freihändigen Umgang mit Daten auch eine erschreckende methodische Ignoranz des MDS.

Ignoranz deshalb, weil er die Aussagen verschiedener Wissenschaftler zur methodischen Güte der „Qualitäts“-Prüfungen einfach ignoriert. An keiner Stelle des Berichtes findet sich ein Eingehen bzw. eine Antwort auf diese ernstzunehmende Kritik von unabhängiger Seite. Die Unterschiedlichkeit in der  Beurteilung von „angemessen“ und „nachvollziehbar dokumentiert" wird nicht diskutiert. Dabei ist die mangelhafte Objektivität der Eindrücke der Prüfer offenbar selbst dem MDS einen Verweis auf die Richtlinien nach § 53a SGB XI wert.

„Die Prüfungen, die nach dem Gesetz vor allem die Ergebnis- und Lebensqualität zum Gegenstand haben sollen, prüfen fast ausschließlich die Qualität der Dokumentation. Damit sind die Aussagen des Berichtes unhaltbar. Sie sind darüber hinaus geeignet, die Pflegekräfte zu demotivieren. Wenn auf einer methodisch falschen Datengrundlage falsche Aussagen über die Qualität in der Pflege getroffen werden, müssen wir uns nicht wundern, wenn Pflegekräfte langsam aber sicher die Lust an ihrem Beruf verlieren. Insofern ist auch der 3. MDS-Bericht ein schlimmes Beispiel für eine verantwortungslose Prüf- und Pressepolitik einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Den gesetzlichen Auftrag, die Qualität in der professionellen Pflege aufzuzeigen, hat der MDS erneut verfehlt“, resümiert Stephan Baumann.

 

Rückfragen:
VDAB-Hauptstadtbüro
Thomas Knieling - Bundesgeschäftsführer
Reinhardstraße 19
10117 Berlin

Tel:  030 / 2005 9079 -0
Fax:  030 / 2005 9079 -19
E-Mail: thomas.knieling @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

Christian Krohne


Pressereferent

T
  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

christian.krohne @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

 

 

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