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VDAB fordert unverzügliche Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach der Wahl


Es bleibt auch nach Vorlage des Berichts der zweiten Expertenkommission zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff unklar, welche neuen Erkenntnisse den Zeitverzug von über vier Jahren rechtfertigen. Alle offenen Fragen hätten durchaus im Rahmen eines gründlichen Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden können.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB):  „Der Bericht von 2009 ist in seinen Kernaussagen bestätigt worden. Die kognitiven Einschränkungen der Versicherten müssen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit mehr als bisher in die Gutachten einfließen. Auch ist es sinnvoll, anstatt einer Defizitanalyse die vorhandenen Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen. Unklar bleibt jedoch, welche neuen Erkenntnisse in 2013 hinzugekommen sind, die eine vierjährige Verzögerung bei der Umsetzung des schon in 2009 vorhandenen, grundsätzlichen Konsenses rechtfertigen.“

Die Bereitschaft, sich in der Pflegeversicherung für eine nachhaltige Neuorientierung einzusetzen, ist im Parlament insgesamt offensichtlich unterentwickelt. Dabei ist dem VDAB durchaus klar, dass die Gemengelage zwischen dem schwarz-rot dominierten Bundestag und dem rot-grün dominierten Bundesrat jeden politischen Kompromiss zu einer Herausforderung macht. Das darf jedoch nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und der Pflegenden gehen.

Dazu Thomas Knieling: „Vier Jahre Stillstand in diesem Bereich sind ein klares Zeichen, welchen Stellenwert die Pflege bis heute in der Politik hat. Das haben weder die Versicherten noch die Pflegenden verdient. Der VDAB fordert die Parteien auf, für die Pflege auf ideologische Grabenkämpfe zu verzichten. Er verlangt, dass sie sich in den kommenden Wochen klar positionieren, ob sie unmittelbar nach den Wahlen die Begutachtung und das Leistungsrecht den vorhandenen Erkenntnissen anpassen wollen. Ziel muss es sein, die Reform zum 01.01.2015 in Kraft zu setzen, sodass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein Jahr später zugunsten der Versicherten erfolgen kann. Der VDAB verbindet damit die Erwartung, dass sich auch das Leistungsgeschehen in den Einrichtungen positiver entwickeln wird.“ 

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

 

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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