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VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann:


„Die Transparenzprüfungen des MDK sind zu subjektiv“

Auf Grund der aktuellen Diskussion über die Transparenz in der Pflege stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) fest: Derzeit lassen sich aus den Transparenzprüfungen des MDK keine seriösen Schlüsse auf die tatsächlichen Qualität der Pflege in den Einrichtungen ziehen. Dafür gibt es Beweise. Dementsprechend bieten die Prüfergebnisse keine Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen.
Nach Überzeugung des VDAB-Bundesvorsitzenden Stephan Baumann haben die Medizinischen Dienste bei ihrer ersten Bewährungsprobe versagt. Die bisherigen Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass sehr subjektiv geprüft wird.
So ergeben sich im Ländervergleich gravierende Unterschiede. Stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg schneiden im Durchschnitt mit 1,2 ab, während die Einrichtungen in Schleswig-Holstein im Durchschnitt nur 2,7 erreichen. Bei ambulanten Diensten bietet sich ein ähnliches Bild. Die Landesdurchschnittsnote in Baden-Württemberg beträgt 1,1, in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dagegen 2,8.
Baumann: „Eine Spreizung der Durchschnittsnoten in diesem Ausmaß lässt sich nicht durch Qualitätsunterschiede, sondern nur durch uneinheitliche Prüfungen der Medizinischen Dienste in den Ländern erklären.“
Dafür gibt es konkrete Beispiele: Wenn in Schleswig-Holstein ein „mangelhaft“ vergeben wird, weil in der Dokumentation nicht die korrekte Marke eines Pflegeproduktes angegeben wird, in anderen Ländern diese Anforderung aber nicht gilt, ist keine bundeseinheitliche Prüfung gegeben.
Ein anderes „mangelhaft“ kam folgendermaßen zustande: Die Einrichtung erhob fachgerecht und monatlich das Sturzrisiko im Rahmen der Sturzprophylaxe. Der MDK kam auf Grund eigener Erhebungen zu einer abweichenden Risikoeinschätzung. Die Einrichtung erhielt deshalb in der Frage „Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?“ ein „mangelhaft“, obwohl das Risiko erfasst war.
Ein drittes Beispiel: Ein bettlägeriger Versicherter hatte aufgrund guter, prophylaktischer Pflege trotz sehr hohem Risiko kein Druckgeschwür. Die Dokumentation war jedoch teilweise lückenhaft. Der Prüfer monierte: „Mangelhafte Dekubitus Prophylaxe“.
Dies zeigt, dass der Willkür von Prüfern derzeit Tür und Tor geöffnet ist, bis hin zum Kritisieren von bestimmten Farben in der Dokumentation. Daher unterliegen alle bisherigen Prüfungen dem Verdacht, subjektiv zustande gekommen zu sein. Die Medizinischen Dienste sind keine geeigneten Institutionen für die Transparenzprüfung. Sie sind nicht unabhängig, prüfen subjektiv und verweigern sich bis heute einem externen  Qualitätsmanagement, das für Institutionen wie TÜV oder DEKRA eine Selbstverständlichkeit ist.
Baumann resümiert: „In dieser Form bieten die Noten somit weder den Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Einrichtung, noch können aus ihnen seriöse Schlussfolgerungen für Veränderungsbedarfe bei den Pflegetransparenzvereinbarungen gezogen werden. Anders wird es erst, wenn die Transparenzprüfungen durch unabhängige Prüfer, objektiv und bundesweit einheitlich durchgeführt werden.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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