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VDAB beschwert sich bei der EU-Kommission über die rechtswidrige Förderung der Wohlfahrt in Niedersachsen.


Ausgehend von den Ergebnissen des Berichts des niedersächsischen Landesrechnungshofs leitet der VDAB-Landesverband Niedersachsen weitere konsequente Schritte gegen die Wettbewerbsverzerrung im Land ein. Mit der Beschwerde vor der EU-Kommission reagiert der Verband auf die massive Benachteiligung der Privaten Professionellen Pflege durch die einseitige Förderung der Wohlfahrtseinrichtungen.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB Landesverbandes Niedersachsen: „Über Jahre hinweg ist die Wohlfahrt durch aktives Zutun der Landesregierung mit Geldern versorgt worden, deren Verwendung nicht kontrolliert wurde. Dies belegt der vorliegende Bericht des Landesrechnungshofes. Wir werden diesen direkten Eingriff in den Wettbewerb zum Zwecke der massiven Benachteiligung der Privaten Professionellen Pflege nicht dulden. Die Beschwerde vor der EU-Kommission ist ein Schritt von weiteren, die wir beabsichtigen einzuleiten“.

Die Beschwerde vor der EU-Kommission sei aus Sicht des VDAB die logische Konsequenz aus der Veröffentlichung des Landesrechnungshofes. Denn demnach verletze die Landesregierung durch die bestehende Förderpraxis Europäisches Recht. Die Beschwerde an die EU-Kommission richte sich daher in aller Form gegen diese rechtswidrige staatliche Beihilfe. „Über 20 Millionen Euro an staatlichen Geldern sind keine Marginalie. Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, dass dem auf den Grund gegangen wird. Die Wohlfahrt hat bereits eingestanden, dass sie diese Gelder auch für den laufenden Betrieb für Pflege, Altenhilfe etc. einsetzt. Damit ist die rechtswidrige Verwendung verbrieft“, so Schülke.

Die Wettbewerbsvorteile der Wohlfahrt durch die rechtswidrige Förderung seien nach Auffassung des VDAB erheblich. So könnten deren Einrichtungen die Gelder verwendet haben, um Löhne jenseits dessen zu bezahlen, was durch die Vergütungen der Leistungen gedeckt wäre. „Damit ist der Wettkampf um qualifiziertes Personal für Pflegeeinrichtungen natürlich mit ungleichen Mitteln geführt. Die Private Professionelle Pflege leistet täglich einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Pflegebedürftigen im Land. Sie verdient einen fairen Umgang und gleichberechtigte Chancen. Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Landesregierung weiter Unterschiede zu Gunsten der Wohlfahrt macht“, so Schülke abschließend.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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