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VDAB: Bei den Herausforderungen aus den Pflegestärkungs-Gesetzen auch an die denken, die sie umsetzen sollen


Die „Altenpflege 2016“ steht ganz im Zeichen der Veränderungen, die die Pflegestärkungsgesetze mit sich bringen. Von ihnen profitieren vor allem die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Nach Auffassung des VDAB ist es an der Zeit, nun die Belange derjenigen in den Vordergrund zu stellen, die diese Gesetze in gelebte Realität übersetzen sollen. So wird bisher völlig ausgeblendet, welche bürokratischen Anforderungen die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter zu schultern haben, damit die Leistungsversprechen der Politik auch tatsächlich beim Empfänger ankommen können.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Ohne Zweifel sind die Pflegestärkungsgesetze Meilensteine auf dem Weg der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Vor allem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eine bisher große Gerechtigkeitslücke zu Gunsten der kognitiv eingeschränkten Versicherten schließen. Nachdem der Gesetzgeber gründlich und ausreichend für diejenigen gesorgt hat, die Leistungen erhalten können, muss nun der Blick auf diejenigen gerichtet werden, die die Leistungen erbringen sollen. Denn die Reform hat die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Professionelle Pflege, insbesondere im Hinblick auf ihre Stellung im Gesundheitswesen, den Respekt gegenüber der täglich geleisteten Arbeit und ihre materielle Anerkennung ausgespart.“

Dazu habe der VDAB bereits in 2014 mit der „Charta der Professionellen Pflege in Deutschland“ die Interessen der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter benannt. Es wäre zum Beispiel ein leichtes gewesen, in den Pflegestärkungsgesetzen auch die unangemeldeten Routine-Prüfungen für stationäre Einrichtungen abzuschaffen, die Beratungsbesuche ambulanter Dienste ihrem tatsächlichen Wert entsprechend zu vergüten oder die Gestaltungsmöglichkeiten der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter am Markt Raum zu geben, anstatt diese weiter einzuschränken. Der VDAB stelle daher an seinem Stand die Belange der professionell Pflegenden in den Mittelpunkt.

Knieling weiter: „Wir wissen, dass wir dabei ein dickes Brett bohren. Anders als andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen und anders als andere Arbeitgeber im Gesundheitswesen ist die Professionelle Pflege zögerlich, ihre Interessen konsequent durchzusetzen. Gerade in Zeiten grundlegender Reformen in immer kürzeren Zeitabständen gibt es jedoch gute Gründe dafür, dies zu ändern. Die Rechte der Professionellen Pflege auf Vertrauen, Respekt, Wertschätzung und angemessene Finanzierung von Leistungen müssen genau so selbstverständlich eingefordert werden können, wie die Rechte der Pflegebedürftigen. Soll auch in Zukunft jeder die professionelle Pflege bekommen, die er braucht, sind verlässliche Rahmenbedingungen der entscheidende Faktor.“

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen

Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation

Tel.: 030 / 2005 9079-0
E-Mail: sebastian.rothe @avoid-unrequested-mailsvdab.de 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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