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VDAB: Altenpflegeumlage Niedersachsen ist überflüssig - Geld für Ausbildung ist an anderer Stelle reichlich vorhanden.


Der VDAB fordert, die staatlichen Gelder, mit denen die Landesregierung zurzeit die Wohlfahrt und ihre Verwaltung fördert, zukünftig in die Ausbildung in der Altenpflege zu investieren. So ist die geplante Ausbildungsumlage überflüssig. Denn diese belastet vor allem die Pflegebedürftigen, die Sachleistungen in Anspruch nehmen und sie erhöht die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfe. Die Pflegeeinrichtungen werden zusätzlich Zeit und Geld für Bürokratie aufwenden müssen. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob sie rechtlich haltbar wäre.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied im VDAB-Niedersachsen: „Das Modell einer Altenpflegeumlage ist in Niedersachsen nicht neu. Wir hatten das schon einmal und seitdem die Umlage 2004 abgeschafft wurde, steigen die Ausbildungszahlen kontinuierlich. Die Landesregierung beweist mit ihrer Absicht, die Umlage erneut einzuführen, ihr fehlendes Gespür dafür, was politisch in die Wege zu leiten wäre, um für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen für die professionelle Pflege zu sorgen. Die Umlage ist es sicher nicht. Sie führt nur zu höheren Belastungen “.

So würde ein Umlageverfahren Pflege für Pflegebedürftige teurer machen. Denn es seien die Empfänger von Pflegesachleistungen, für die dann die Preise steigen. Könnten sie für diese Zusatzkosten nicht aufkommen, müssten die Sozialhilfeträger einspringen. Die ohnehin finanzschwachen Kommunen belaste die Landesregierung damit zusätzlich. Für Einrichtungen erhöhe sich der administrative Aufwand um ein vielfaches. „Das Bemühen um die Entbürokratisierung der Pflege würde durch die Einführung des Umlageverfahrens aufs gröbste konterkariert. Neben dem zeitlichen Aufwand für die Verwaltung müssten die Einrichtungen damit einhergehende Kosten auch noch selbst tragen und könnten dieses Geld nicht für das Personal verwenden. Das erschwert das Werben um gute Fachkräfte für die professionelle Pflege in Niedersachsen noch einmal mehr“, so Schülke. Es sei zudem zweifelhaft, dass die Umlage mit geltendem Recht vereinbar ist. Denn laut Altenpflege-Berufegesetz ist ein Umlageverfahren nur dann umzusetzen, wenn nicht genügend Ausbildungsplätze existieren. Dem ist in Niedersachsen nicht so.

Eine aus Sicht des VDAB grundsätzlich begrüßenswerte Lösung wäre ein Ausbildungsfonds. Darin sollten dann auch die Gelder fließen, die die Landesregierung bislang zur Förderung von Wohlfahrtseinrichtungen verwende. „Diese Variante vereint aus unserer Sicht mehrere Vorteile. Pflegebedürftige und Kommunen würden nicht zusätzlich belastet. Und es würde kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen. Die Einrichtungen könnten sich also auf das konzentrieren, worauf es ankommt: Die gute Versorgung der Pflegebedürftigen im Land“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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