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Urteil des Bundessozialgerichts ist kein Freifahrtschein für das Notensystem


Der VDAB verwahrt sich dagegen, den Kasseler Richterspruch vom 16.5. als Generallegitimation für das derzeitige System der Qualitätsmessung in der Pflege zu missbrauchen. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte die Klage einer Kölner Pflegeeinrichtung gegen das Benotungssystem abgewiesen. Das Urteil ist Anlass für den VDAB, alle Beteiligten des laufenden Schiedsstellenverfahrens zur Zukunft der Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS) daran zu erinnern, in welcher Verantwortung sie stehen. Sie hätten für einen Systemwechsel zu sorgen, der die Pflegequalität nach wissenschaftlich fundierten und vernünftigen Maßgaben herleitet und misst.

Zwar lässt die ausführliche Urteilsbegründung des BSG voraussichtlich noch bis August auf sich warten. Den Berichterstattungen zum Urteil zufolge sind die Aussagen, die in Sachen Pflege-TÜV getroffen werden können, nicht so weitreichend, wie Befürworter des derzeitigen Benotungssystems es wohl gerne hätten. So hat das BSG offensichtlich nur zu der Frage Stellung genommen, ob eine vergleichende Darstellung von Leistungen und Angeboten einer Einrichtung veröffentlicht werden darf. Die Antwort ist ja. Sodann hat das BSG festgestellt, dass die Rechtsgrundlage dafür der Verfassung entspricht.

„Die Frage, die sich aktuell stellt, ist nicht, ob es Transparenz über Qualität in der Pflege geben soll, sondern vielmehr, wie sich diese sinnvoll und praktisch anwendbar herstellen lässt. Darüber trifft das BSG nach aktuellen Informationen keine Aussage“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer der VDAB.

Eben darum gehe es aber im aktuellen Schiedsverfahren: Seit Mitte April wollen die Verhandlungsparteien hier klären lassen, gemäß welchem der weit auseinander liegenden Standpunkte zukünftig weiter verfahren werden soll. „Der VDAB tritt dafür ein, Transparenz zu schaffen, die den Verbraucher wirklich über das informiert, was für ihn wichtig ist und wissenschaftlichen Kriterien standhält“, so Knieling. Angesichts der Bedeutung der Noten für die Wahlentscheidungen der Pflegebedürftigen hätten die Einrichtungen das Recht auf ein unzweifelhaftes anstatt ein von der Wissenschaft eindeutig verworfenes Verfahren.

Zudem müssten Qualitätsprüfungen geeignet sein, die Pflegeergebnisse abzubilden und zu verbessern. „Das ist auch Wille des Gesetzgebers. Aber das leistet das jetzige System an keiner Stelle“, so Knieling. Zum System selbst hat das BSG nicht Stellung genommen. Die Forderung des VDAB zum Systemwechsel ist also von dem BSG-Urteil in keiner Weise tangiert. „Wir sind als Verhandlungspartner aufgefordert, ein gesetzlich vorgesehenes indikatorengestütztes Verfahren umzusetzen und die breite Kritik aus der Praxis gegen das Benotungssystem auch ernst zu nehmen“, so Knieling.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.


Rückfragen
:

Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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