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Unstimmigkeiten zum hessischen Rahmenvertrag ambulant


VDAB: Einigungsausschuss ermöglicht schnelle Konfliktlösung

Im Zuge des neuen hessischen Rahmenvertrags nach § 132a SGB V kam es zwischen hessischen Krankenkassen und Pflegediensten zu unterschiedlicher Vertragsauslegung einzelner Paragraphen. Strittige Punkte ergaben sich insbesondere bei der Durchführungskontrolle und dem Einzugsgebiet sowie bei der Filialregelung. Unterschiedlicher Auffassung waren Leistungserbringer und Kostenträger auch hinsichtlich der Fortbildungsverpflichtung und der Regelung zur Hausbesuchspauschale. Um einen einvernehmlichen Weg zu finden, griffen die privaten Verbände der Leistungserbringer, darunter auch der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), und die Verbände der Krankenkassen in Hessen auf die laut Rahmenvertrag bestehende Möglichkeit zur Gründung eines Einigungsausschusses zurück. Mit Erfolg: Für den Großteil der strittigen Punkte konnte eine Lösung gefunden werden.
Der Einigungsausschuss hat sich als ein geeignetes Instrument zur Konfliktlösung erwiesen“, resümiert Hilde Ott-Meyer, VDAB-Geschäftsstelle Wiesbaden und Vertreterin des Verbandes im Einigungsausschuss. „Die größten Unstimmigkeiten konnten beseitigt und in wichtigen Punkten eine Einigung erzielt werden, mit der beide Parteien zufrieden waren.“ Dies sei auch ganz im Sinne des Bürokratieabbaus, so Ott-Meyer weiter, „denn durch die schnelle Beilegung der Streitigkeiten konnte ein zeit- und arbeitsaufwendiges Schiedsverfahren sowie ein eventuelles Verfahren vor Gericht abgewendet werden.“ Die erzielte Übereinkunft gewährleiste auch wichtige Rechtssicherheit für die Leistungserbringer in der Pflege.

Alexander Koch

Pressereferent

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