Dazu Thomas Knieling, Bundegeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): "Die Studie bestätigt nochmals das, was seit dem Jahr 2010 bekannt ist. Die Pflegenoten sind nicht nur fachlich ungeeignet, sondern werden auch ihrem eigentlichen Zweck nicht gerecht, vor allem Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verlässliche Informationen zur Pflegequalität zu liefern. Daran haben auch die langwierigen Schiedsstellenverfahren zu den Pflegetransparenzvereinbarungen für die ambulante und stationäre Pflege nichts geändert. Wir setzen uns seit nunmehr sechs Jahren konsequent für eine grundlegende Reform ein, die nun auch der Gesetzgeber als Verpflichtung der Selbstverwaltung in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen hat.“
„Wir werden als Mitglied des nun zuständigen Qualitätsausschusses auf Bundesebene alles dafür tun, dass die Pflegetransparenz in Zukunft das leisten kann, was sie soll. Dazu gehört auch der Mut zu einer ehrlichen Debatte über das Machbare. Eine Transparenz als Selbstzweck ohne Aussagekraft für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen darf es nicht noch einmal geben“, so Knieling.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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