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Studie zu „Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“


VDAB: Ergebnisse präsentieren nicht den Pflegealltag

Zu den Ergebnissen der an diesem Mittwoch vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) veröffentlichten Studie mit dem Titel „Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“ erklärt Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB):
„Laut der Studie gibt es erhebliche strukturelle Defizite in der Pflege. Dabei stützt sich die Untersuchung in erster Linie auf den Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) aus dem Jahre 2004. Im Fokus der Erhebungen des MDK stand dabei die Prüfung der Strukturqualität. Hier wird das erste große Manko der Studie des DIM sichtbar: Die Betreuten selbst kommen nicht zu Wort. Die Pflegebedürftigen wurden nicht befragt, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit der Pflege sind. Insofern lassen die Ergebnisse ein realitätsgetreues Abbild der Pflegewirklichkeit vermissen. Dies gilt insbesondere für die Frage nach den Menschenrechten.
Die Forderung der Verfasser der Studie nach mehr unangemeldeten Kontrollen in Pflegeeinrichtungen macht wenig Sinn. Vielmehr müssen bestehende Kontrollmechanismen besser und effektiver eingesetzt werden. Bereits seit Jahren fordert der VDAB, dass die Ergebnisqualität der Pflege stärker in den Mittelpunkt der Prüfungen rücken muss. Nicht die Häufigkeit der Kontrolle ist entscheidend, sondern die Prüfung der qualitätsabgesicherten Ergebnisqualität. Wir müssen weg vom derzeit unkoordinierten Prüftourismus, der sich überwiegend auf die Strukturen bezieht. Viele Institutionen wie z.B. der Runde Tisch in der Pflege empfehlen diesen Weg.
Nicht vergessen werden darf darüber hinaus: Wesentlich für die Qualität von Pflegeeinrichtungen ist auch eine ausreichende Finanzierung der Pflegeleistungen. Eine Einrichtung kann nur die Leistung erbringen, die auch von den Kostenträgern finanziert wird. Hier stehen also Sozialhilfeträger und Pflegekassen mit in der Verantwortung. Doch deren Kassen sind bekanntlich leer. Fraglich ist, wie der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund die seitens der Verfasser geforderten Grundstandards in der Pflege festlegen soll. Zwangsweise können hier nur pflegerische Standards auf niedrigstem Level entstehen.
Einen entscheidenden Lösungsansatz sehen wir in verstärkter unternehmerische Freiheit der Pflegeeinrichtungen. In einem Pflegemarkt, der keinen starren Reglementierungen seitens des Gesetzgebers unterworfen ist, werden sich die Einrichtungen mit der höchsten Qualität durchsetzen – davon profitierten vor allem die Pflegebedürftigen.
Bedauerlicherweise schürt die Studie erneut das Misstrauen in die Arbeit der Pflegeeinrichtungen. Festzuhalten bleibt: Die negativen Studienergebnisse sind so nicht auf die gesamte Pflege in Deutschland übertragbar. Für den VDAB und seine Mitglieder ist eine menschenwürdige Pflege selbstverständlich, eine qualitativ hochwertige Betreuung und Versorgung hat oberste Priorität. Daher unterstützt und berät der Verband seine Mitglieder in allen qualitativen und organisatorischen Fragen zur Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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