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Staatlicher Eingriff in die Tarifhoheit erfolgreich abgewehrt.


In Niedersachsen hat der Tarifausschuss die Pläne der Landesregierung, den Tarifvertrag Pflege für Auszubildende für allgemein verbindlich zu erklären, gestoppt. Der VDAB begrüßt dies ausdrücklich, da damit die Tarifhoheit aller Arbeitgeber gewahrt bleibt.

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege trotz massiver Unterstützung durch die Niedersächsische Sozialministerin nicht damit durchsetzen konnten, die Tarifhoheit abzuschaffen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung hätte ein Dammbruch für den gesamten Pflegebereich gedroht. Die Folge wäre dann eine weitere Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. Was bleibt ist allerdings die insgesamt mehr als fragwürdige Förderpraxis zugunsten der Wohlfahrtspflege in Niedersachsen durch die Landesregierung. Damit einher geht eine Schlechterstellung der Privaten. Anders als die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege können private Pflegeunternehmen Löhne auf Tarifniveau nämlich nicht zusätzlich noch durch die Förderung des Landes quersubventionieren. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung damit Pflegeunternehmen erster und zweiter Klasse schafft. Die Private Professionelle Pflege hat ein Recht darauf, gleich behandelt und gleich anerkannt zu werden“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).

Die privaten Anbieter hätten das Recht auf unternehmerische Freiheiten, um ihre Chancen auf dem Markt gleichberechtigt wahrzunehmen. Dazu gehöre auch Wettbewerbsgleichheit. „Nur mit einer breiten Angebotslandschaft lassen sich Herausforderungen der demografischen Entwicklung meistern. Und nur mit starken privaten Pflegeunternehmen kann in Zukunft jeder der professionelle  Pflege braucht, diese auch bekommen“, so Knieling.

Zum Hintergrund: In Niedersachsen könnten, nach dem Bericht des Landesrechnungshofes, Fördergelder rechtswidrig durch Wohlfahrtsverbände verwendet worden sein. Die Gelder könnten demnach auch zur Subventionierung von Personalkosten beigetragen haben. Weitere Berichte beweisen, dass auch Vorstände Gelder aus staatlicher Hand erhielten. Der VDAB hat sich Mitte letzten Jahres an die EU-Kommission gewandt, um Beschwerde über die Förderungspraxis des Landes Niedersachsen sowie der Mittelverwendung der Wohlfahrt einzulegen.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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