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Sachsen-Anhalt informiert über Modellprojekt „mobile Praxisassistentin“


VDAB: Projekt zerstört funktionierende Strukturen

Am 20. Februar informierte das Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt in Magdeburg über das Modellprojekt „mobile Praxisassistentin“. Mit dem im Dezember 2007 angelaufenen Projekt soll die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessert werden. Im Rahmen des Modellvorhabens kommen mobile Krankenschwestern in verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts zum Einsatz. Das Ministerium unterstützt und fördert das Projekt, das zunächst auf drei Jahre angelegt ist.
Mobile Praxisassistentinnen leisten nichts, was professionelle Pflegedienste nicht bereits heute leisten bzw. bei Vergütung leisten könnten“, erklärt Gisela Gerling-Koehler, Leiterin der Geschäftsstelle Magdeburg des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Durch rahmenvertragliche Bedingungen werden Pflegedienste bei der Häuslichen Krankenpflege zu engen Koordinierungen mit dem behandelnden Vertragsarzt verpflichtet. Diese Koordinierungsaufgaben sollen nun die mobilen Praxisassistentinnen übernehmen. Bei ihren Hausbesuchen sollen sie auch anfallende delegierbare ärztliche Leistungen erbringen. Gerling-Koehler: „Es ist völlig unverständlich, warum diese Leistungen nicht auch weiterhin von professionellen Pflegediensten durchgeführt werden können.
Durch die Einführung mobiler Praxisassistentinnen werden funktionierende Strukturen in der pflegerischen Versorgung zerstört“, warnt Gerling-Koehler. Außerdem entstehe mit dem Modellprojekt eine staatlich geförderte Konkurrenz zu etablierten Pflegediensten. Durch die Einschränkung der Tätigkeitsbereiche und des Auftragsvolumens ambulanter Dienste würden diese wirtschaftlich bedroht. „Die zukunftsfähige Lösung zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung der Patienten liegt in der Erweiterung des Kompetenzbereichs professioneller Krankenpflegefachkräfte“, schlägt Gerling-Koehler vor. „Seit vielen Jahren spricht sich der VDAB dafür aus, Krankenpflegekräfte zu befähigen, etwa im Bereich der pflegerischen Prophylaxen eigenständig den Bedarf des Hilfebedürftigen zu erheben und entsprechende Verordnungen erstellen zu dürfen.“ Durch diese geänderten Zuständigkeitsverteilungen könnte einer drohenden Versorgungslücke in Regionen mit ärztlicher Unterversorgung effektiv begegnet werden. Gleichzeitig würden durch die Maßnahmen der Verwaltungsapparat verschlankt und Kosten eingespart.

Alexander Koch

Pressereferent

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